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Meinung: Reform der Beamtengesetze stimmt melancholisch

„Beamte sollen länger arbeiten“ vom 20. Oktober 2004 Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit haben mit dem Thema Altersteilzeit wenig zu tun.

„Beamte sollen länger arbeiten“ vom 20. Oktober 2004

Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit haben mit dem Thema Altersteilzeit wenig zu tun. Wenn jemand nicht mehr arbeiten kann, ist er in der Regel krank und hat keine Wahl. Ihr Artikel impliziert, dass sich Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst aus Lustlosigkeit an der Arbeit frühpensionieren lassen (Zitat: „Frühverrentung durch Abschläge versalzen“). Wer erwerbsunfähig wird, muss sich zwangsläufig mit erheblichen Abschlägen seiner Altersversorgung abfinden.

Die Einführung der Altersteilzeit sollte eher so verstanden werden, dass der Übergang in den Ruhestand fließend erfolgen bzw. einem altersbedingten Kräfteabbau Rechnung getragen werden kann. Weiterhin merke ich an, dass ein Beamter des mittleren Dienstes in keinem Falle zu den Besserverdienenden gehört; selbst die Besoldung im gehobenen Dienst ist zumindest in der Eingangsstufe nur gleichzusetzen mit dem Durchschnittsnettoverdienst des Durchschnittsbürgers unserer Bundesrepublik. Karin Götze, BerlinMariendorf

„Bei Beamten zählt künftig die Leistung – Regelung soll 2007 gelten“ vom 5. Oktober 2004

Wie ist es um die Leistung des Gesetzgebers und der Ministerialbürokratie bestellt, wenn deren höchster Vertreter den Sachverhalt mit falschen Begriffen öffentlich kundtut?

So wurde Herr Innenminister Schily zitiert, dass im bisherigen System ein Beamter „mit einem gewissen Automatismus in eine höhere Leistungsstufe hineinwächst“. So sollte es nach einem erfahrungsreichen Arbeitsleben sein.

Wer aber bei diesem Thema Leistungsstufe verwechselt mit der noch gültigen gesetzlich vorgeschiebenen „Grundvergütung der Lebensaltersstufe“, stiftet vollends Verwirrung. „Gute Nacht“-Bürokratie im Gesetzgebungsverfahren.

Vielleicht sollten die neuen Beamtengesetze nach dem Leistungsprinzip erst in der Ministerialbürokratie erprobt werden.

Eckehard Steinberg, Berlin-Hermsdorf

„Länder verärgert über Schilys Beamtenpläne“ vom 6. Oktober 2004

Bei diesem neuen bahnbrechenden beamtenrechtlichen Reformversuch wurde ich doch leicht melancholisch. Denn einerseits ist das Leistungsprinzip ja theoretisch seit eh und je im Grundgesetz verankert, während andererseits die jeweils an den Hebeln sitzenden beamteten Politikaster es ebenso seit eh und je ausbremsen und korrumpieren.

Als preußischer Beamter mit zweitem juristischen Staatsexamen in die Niederungen rheinisch-fröhlicher Behördenstrukturen verschlagen, habe ich es in dieser Hinsicht zu einer Beurteilung gebracht, die wohl keinem meiner juristischen Kollegen zuteil geworden ist.

Hier ein kurzer Auszug:

„Dem Genannten eigen ist eine strikte, ja kompromißlose Auslegung und Anwendung der Vorschriften, insbesondere gesetzlicher Natur und die konsequente Anwendung des Wettbewerbsgedenken (gemeint ist ,des Wettbewerbsgedankens’, H.K.), eine Haltung, die ihn häufig in Konflikt mit seinen Vorgesetzten brachte.“

Ich habe diese Beurteilung nie angegriffen. Ich freue mich sogar bis heute darüber, denn sie stellt ein kleines Mosaiksteinchen dar in der Beziehung preußischer und rheinischer Rechtsstaatlichkeit.

Es ist längst Zeit, dass Preußen wieder Fuß fasst, und dann sollte auch wieder sein Grundsatz herrschen: Suum cuique, jedem das Seine.

Hartmut Koch, Waldstadt

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