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Meinung: Sind höhere Diäten für Bundestagsabgeordnete gerechtfertigt?

Koalition nimmt im Herbst neuen Anlauf zu Diätenerhöhung vom 14. August Es ist doch immer wieder erstaunlich, in welch moralische Abgründe die große Koalition abgleitet.

Koalition nimmt im Herbst neuen Anlauf

zu Diätenerhöhung vom 14. August

Es ist doch immer wieder erstaunlich, in welch moralische Abgründe die große Koalition abgleitet. Noch keine zwei Wochen ist es her, da hat der CDU-Mann Pofalla seine Ansichten zu einer Anpassung der Hartz-IV-Leistungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten dem Volke kundgetan. Man könnte meinen er sprach von einem teurer gewordenen Modeaccessoire und nicht von mehreren Grundnahrungsmitteln. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Hartz-IV-Leistungen an die jährlichen Rentenanpassungen gekoppelt ist.

Dass diese Anpassungen automatisch in jedem Jahr erfolgen ist neu. Im vergangenen Jahr gab es jedenfalls keine. In diesem Jahr bekamen die Rentner ein Almosen ab Juli mehr. Der Betrag der Rentenanpassung und auch die angepassten Hartz-IV-Leistungen werden dank der Gesundheitsreform von der Krankenversicherung geschluckt. Unterm Strich haben weder die Rentner noch die Hartz-IV-Bezieher mehr Geld zur Verfügung.

Vergessen werden darf auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht. Die große Koalition beschäftigt sich gerne mit dem Geldbeutel der Bürger. Insbesondere wie man noch tiefer in selbigen Beutel greifen kann. Ein Hartz-IV-Empfänger, der sich erdreistet den vollen Leistungsumfang in Anspruch zu nehmen, wird hingegen scharf kritisiert. Die Devise lautet: man muss ja nicht alles mitnehmen. Die Bundeskanzlerin fabuliert gerne über Eckpunkte und Schnittmengen. Offensichtlich reicht es zu mehr nicht. Und in diesem Dilemma will die große Koalition über eine Diätenerhöhung verhandeln. Wahrscheinlich wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Donnerwetter! Das ist eine großartige Leistung. Dem Volk bleibt ein Trost: 2009 dürfen wir uns ein neues Parlament wählen. Wollen sehen, ob es dann besser geht.

Kai Steinbrenner, Oranienburg

Sehr geehrter Herr Steinbrenner,

ich bin seit 1987 Mitglied des Bundestages. Mein Gehalt als Abgeordneter beläuft sich gegenwärtig auf 7009 Euro brutto. Die weitaus meisten Bürgerinnen und Bürger, die mich gewählt haben, verfügen über ein deutlich niedrigeres Monatseinkommen als ich. Das ist mir immer bewusst gewesen.

Als ich erstmals in den Bundestag gewählt wurde, war ich Richter. Diesen Beruf habe ich selbstverständlich aufgeben müssen. Hätte ich mich in meinem Beruf weiter entwickelt, mein Gehalt wäre möglicherweise heute höher. Auf jeden Fall wäre meine Arbeitsbelastung geringer. Meine Familie lebt von dem Gehalt, das ich als Abgeordneter erhalte. Nennenswerte Nebeneinkünfte habe ich nicht. Meine Nebentätigkeiten sind ehrenamtlich oder unentgeltlich. Für rechtswissenschaftliche Publikationen erhalte ich Autorenhonorare im Umfang von 2000 bis 3000 Euro im Jahr. Meinen Steuerbescheid veröffentliche ich seit Jahren im Internet.

Ich beklage mich nicht über mein Gehalt als Abgeordneter. Das fände ich ungehörig. Aber ein Recht auf ein faires Gehalt habe ich. Oder sind Sie anderer Meinung? Es ist doch wohl erlaubt, auf das Grundgesetz hinzuweisen. Dort heißt es in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Natürlich kann man lange darüber streiten, was angemessen ist. Die Entschädigung - ich spreche lieber von Gehalt - ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts so zu bemessen, dass sie auch denjenigen, die infolge des Mandats ihre Berufseinkommen ganz oder teilweise verlieren, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Gesetzlich ist geregelt, dass sich die Entschädigung für die Abgeordneten am Gehalt eines Bundesrichters orientieren soll. Das Gehalt eines Bundesrichters liegt freilich inzwischen deutlich höher als die Entschädigung für Abgeordnete. Das liegt – entgegen volkstümlicher Vorurteile – an der Zurückhaltung des Bundestages bei Erhöhungen der Einkünfte von Abgeordneten.

Die letzte Anhebung des Gehalts der Bundestagsabgeordneten erfolgte zum 1. Januar 2003. Ich halte es deshalb keineswegs für unverschämt, wenn nach bald fünf Jahren über eine maßvolle Anhebung des Gehalts der Abgeordneten nachgedacht wird.

Wie entwickeln sich die Gehälter der arbeitenden Menschen? Die aktuellen Tarifabschlüsse liegen zwischen drei und 4,5 Prozent. Ich freue mich darüber. Die arbeitenden Menschen haben nach schwierigen Jahren Lohnzuwächse verdient. Freilich, ich arbeite auch. Deshalb muss die Einkommensentwicklung der arbeitenden Menschen der Bezugspunkt und Vergleichsmaßstab für die Diskussion um eine maßvolle Anhebung des Gehalts für Abgeordnete sein. Übrigens: Die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird gegenwärtig überprüft. Im nächsten Jahr ist mit einer Anhebung der Renten zu rechnen, weil in diesem Jahr die Einkünfte der Arbeitnehmer deutlich steigen und sich hoffentlich auch in den kommenden Jahren positiv entwickeln werden.

Mit freundlichen Grüßen

— Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer

Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

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