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Meinung: Sind steigende Rundfunkgebühren gerechtfertigt?

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rundfunkgebühren So gut möchte es jeder haben: Man ermittelt seinen Finanzbedarf, legt ihn einer Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vor und dann deckt die Bevölkerung den „Bedarf“ mit Zwangsgebühren – notfalls müssen die eben erhöht werden. Der Rundfunkgebühr kann man als Normalsterblicher kaum entgehen: Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereithält.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rundfunkgebühren

So gut möchte es jeder haben: Man ermittelt seinen Finanzbedarf, legt ihn einer Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vor und dann deckt die Bevölkerung den „Bedarf“ mit Zwangsgebühren – notfalls müssen die eben erhöht werden. Der Rundfunkgebühr kann man als Normalsterblicher kaum entgehen: Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereithält. Auch Geräte, die vorrangig für andere Zwecke genutzt werden (Computer, Mobiltelefone), zählen als anmelde- und gebührenpflichtige Empfangsgeräte, wenn sie über ein Empfangsteil verfügen. Schon das „Bereithalten“ eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Zahlung der Rundfunkgebühren. Auf Antrag können Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Hartz IV, Sozialhilfe) von den Gebühren befreit werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts brauchen sich die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht mehr in Zurückhaltung üben. Der Gebührenzahler muss es ja eh zahlen und die steigenden Gebühren sind bereits angekündigt. Und was zahlen wir? Zum Beispiel die Gagen für Boxer, dopende Radfahrer und auch die „unterbezahlten“ deutschen Fußballer wird’s freuen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender durch die nun erhöhte finanzielle Potenz noch etwas mehr beim Pokern um Übertragungsrechte bieten können.

ARD und ZDF bauen munter ihre Präsenzen im Internet mit den Mitteln aus die sie über die Gebühren einnehmen und im Endeffekt darf jeder Bürger das bezahlen. Paradiesische Zustände! Wer keinen Fernseher hat, muss das Fernsehprogramm mitbezahlen, wer keinen Internetzugang hat, das Internetangebot der Sender. Erst verbreitert man das Angebot, dann müssen alle dafür zahlen, ob sie das Angebot wollen oder nicht. Ist das Marktwirtschaft? Gerecht ist es jedenfalls nicht. Vielleicht sollte die in den achtziger Jahren geführte Diskussion über eine Ausweitung der Werbezeiten bei den Öffentlich-Rechtlichen wieder aufgenommen werden.

Klaus Winterberg, Berlin-Neukölln

Sehr geehrter Herr Winterberg,

wenn ich in manchen Ländern unserer Welt unterwegs bin und dort durch das Fernsehprogramm zappe, dann weiß ich immer, warum unsere duale Medienordnung mit privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern die weitaus bessere ist. Das hat viel damit zu tun, dass es bei uns eine lange Tradition öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einem qualitativen Informationsauftrag gibt, der sich nicht allein nach Kriterien von Kommerz und Vermarktung ausrichtet.

Nun kann man über das Programm genau wie über die Höhe der Gebühren trefflich streiten. Das geschieht ja auch immer wieder, aber wir sollten dabei das grundsätzlich richtige Prinzip im Auge haben: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt seinen Teil dazu bei, dass unsere pluralistische Demokratie funktioniert. Das sollte uns auch die Gebühren wert sein. Zu den Punkten Ihrer Kritik im Einzelnen.

1. Anders als Sie nahe legen hat das Urteil in keiner Weise festgelegt, dass die Anstalten ihren Bedarf willkürlich festlegen können. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) ist eine unabhängige Institution, die genau prüft, was die Anstalten vorlegen. Danach sind die Länder am Zug und müssen die Gebühren genehmigen. Beim letzten Mal haben wir den Vorschlag ja auch gekürzt und mit entsprechender Begründung ist das den Ministerpräsidenten und den Landtagen auch nach dem aktuellen Urteil weiterhin durchaus erlaubt.

2. Wie bei allen allgemeinen Gebühren kann sie nur fair und niedrig sein, wenn sie auch von allen getragen wird, von Ausnahmen aus sozialen Gründen abgesehen. Sie beklagen, dass die Gebühren gezahlt werden müssen, egal, welches Endgerät benutzt wird. Die Gebühr orientiert sich zwar an der Existenz eines Gerätes, aber bezahlt wird mit der Gebühr das Programm. Und die Sendungen verursachen Kosten unabhängig davon, ob Sie sie im Fernsehen, im Internet oder auf dem Handy empfangen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch auf allen Plattformen präsent bleiben muss, auch und gerade im Internet, will er weiter seine Rolle in unserer Demokratie spielen. Im Übrigen wird gerade überprüft, ob man das System ändern kann (Gebührenerhebung pauschal pro Kopf oder Haushalt). Aber unabhängig davon wird das Programm immer Kosten verursachen, die finanziert werden müssen.

3. Ich stimme Ihnen zu, dass man immer darüber diskutieren kann, ob mit den Gebühren Boxen, Fußball oder Volksmusik bezahlt werden muss. Dafür aber sind die Rundfunksender selbst zuständig und nicht die Politik. Sie müssen sich in ihren Gremien und in der Öffentlichkeit dieser schwierigen Diskussion immer wieder stellen. Doch unabhängig von der von Ihnen aufgeworfenen Frage bin ich der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch populäre Programme senden muss, um breite Akzeptanz zu behalten. Nur mit Minderheitenprogrammen geriete er in eine Randexistenz, die unserer Medienordnung und unserer Demokratie nicht nutzen würde.

Mit freundlichen Grüßen

— Klaus Wowereit (SPD),

Regierender Bürgermeister von Berlin

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