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Meinung: Sollte Susanne Osthoff ihre Befreiung selber bezahlen?

„Eine von uns“ vom 19. Dezember 2005 Fall 1: Ein 20-Jähriger will dem Mief der bayerischen Provinz entgehen.

„Eine von uns“ vom 19. Dezember 2005

Fall 1: Ein 20-Jähriger will dem Mief der bayerischen Provinz entgehen.

Einen Job hat er nicht. Er zieht bei seinen Eltern aus und nach Berlin. Umzug, Wohnung und Wohnungseinrichtung zahlt ihm die Bundesagentur für Arbeit. Aussichten auf einen Job hat er in Berlin unvergleichlich weniger als im Süden. Aber die Ausgehmöglichkeiten sind besser. Der Fall war nicht in den Medien, er ereignete sich im Bekanntenkreis.

Fall 2: Eine 40-Jährige will dem Mief der bayerischen Provinz entgehen. Sie hat eine kleine Tochter, die sie bei Freunden und im Internat abstellt. Sie zieht trotz aller Warnungen des Auswärtigen Amtes in den Irak, um sich dort um Ruinen zu kümmern. Sie tritt zum Islam über und erklärt sich mit antidemokratischen Kräften solidarisch. Sie bewegt sich in einem Krisengebiet und begibt sich bewusst in Lebensgefahr. Leider wird sie von Kriminellen entführt. Die Bundesregierung wird sich über die Höhe des Lösegelds ausschweigen. Gegenüber den Kosten, mehrere Wochen einen Krisenstab aus hoch bezahlten Spezialisten zu unterhalten, war es vielleicht sogar preiswert. Scheinbar haben die beiden Fälle wenig gemeinsam. Außer vielleicht der Maxime: Handle so verantwortungslos wie möglich und du erhältst die maximale Unterstützung durch die Gemeinschaft. Das Prinzip scheint langsam die Regel zu sein. So gesehen ist Frau Osthoff tatsächlich „eine von uns“.

Jörg Achim Zoll, Berlin-Lichterfelde

Es gibt ein bekanntes Sprichwort: Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um. Zum Glück ist der zweite Teil dieses Sprichwortes nicht eingetreten. Da mittlerweile eine höhere Lösegeldzahlung bekannt wurde, muss sich Frau Osthoff von Ihren Landsleuten ein unentschuldbares Maß an Leichtsinn vorwerfen lassen. Denn die Bürger ihrer ursprünglichen Heimat haben dieses Geld mit ihrer Arbeit erwirtschaftet.

Hilmar Benkmann, Henstedt-Ulzburg

Sehr geehrter Herr Zoll,

sehr geehrter Herr Benkmann,

ich finde es immer schwierig, ohne Kenntnis einer Person, ohne deren Anhörung, nach Papierlage zu urteilen.

Es ist weniger schwierig im Fall des Hartz IV- Empfängers aus Bayern. Die Tatsachen dieses „Falles“ sind zutreffend und ärgerlich. Wieso soll die Allgemeinheit einen Umzug von Bayern nach Berlin, also von einem Ort der Arbeitslosigkeit zum nächsten finanzieren? Dass dies nicht „für Spaß“ geschehen darf, weil es einem andernorts besser gefällt, sollte klar sein und muss bei der (notwendigen) Überprüfung von Hartz IV auch gesetzgeberisch klargestellt werden. Ob es aber im konkreten Fall – wie behauptet – wirklich nur „für Spaß“ geschah, weiß ich nicht. Dazu müsste ich die Einzelheiten des Falles und die Hintergründe kennen – die Papierlage reicht nicht aus, um ein abschließendes Urteil zu fällen.

Wie aber in dem ganz anderen Fall der im Irak entführten und nach drei Wochen freigelassenen Susanne Osthoff? Ich kenne die Frau nicht, habe einiges über sie gelesen: dass sie schon sehr früh eine Leidenschaft für die arabische Welt und Kultur entwickelt hat, dass sie im Irak familiär gebunden war und dort als Archäologin gearbeitet hat. Weil aber der Irak ein gefährlicher Ort war bzw. durch den Krieg geworden ist – hat sie sich damit in Gefahr begeben? Und wenn sich diese Gefahr konkretisiert – sollen wir sie dann im Stich lassen? Meine Antwort auf diese zweite Frage: Nein. Wir sollten es nicht tun, und die Regierung darf es nicht. Sie (die Regierung) muss helfen und hat das im konkreten Fall mit Erfolg getan; was nicht ganz leicht, sondern extrem schwierig war. Welche Wege dabei beschritten worden sind, mit welchen Mittelsmännern verhandelt, ob Lösegeld gefordert und gezahlt worden ist, darüber schweigt sich die Regierung aus – völlig zu Recht. Sie hat jedenfalls die politischen Forderungen der Entführer nicht nur nicht erfüllt; sie hat es ausdrücklich abgelehnt, darauf einzugehen – auch dies völlig zu Recht.

Bleibt also die Frage nach den Kosten. Dass diese Frage geprüft wird, ist in Ordnung. Dass aber wiederum so schnell und nur nach Medienlage geurteilt wird, finde ich nicht in Ordnung. Müsste nicht Susanne Osthoff angehört, müssten dabei nicht auch ihre Motive gewürdigt werden? Sie lebte doch im Irak nicht, um dem „bayrischen Mief“ zu entkommen. Sie hat dort – soweit ich weiß – gearbeitet, konkret für den Erhalt des irakischen kulturellen Erbes; und sie hat versucht, auf ihre Weise, aber offenbar erfolgreich, Menschen in großer Not beizustehen. Das unterscheidet ihren Fall – finde ich – von dem der Motorradfreaks in der Sahara. Bei jenen war es nur Abenteuerlust. Nicht so bei Susanne Osthoff. Bis zum Beweis des Gegenteils urteile ich deshalb zu ihren Gunsten.

Mit freundlichen Grüßen

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