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Meinung: Sollten Babyklappen abgeschafft werden?

„Ethikrat empfiehlt Schließung der Babyklappen“ vom 27. NovemberViele - vor allem junge - Mütter sind mit den Anforderungen, die Kinder mit sich bringen, überfordert.

„Ethikrat empfiehlt Schließung der Babyklappen“ vom 27. November

Viele - vor allem junge - Mütter sind mit den Anforderungen, die Kinder mit sich bringen, überfordert. Viele dieser Mütter haben keinerlei Unterstützung von ihrer Familie oder Freunden, sie wissen nicht, wie sie das Leben mit Kind meistern sollen. Für solche verzweifelten Mütter kann eine Babyklappe eine Möglichkeit sein, ihr Baby anonym zur Adoption freizugeben. Dieser Ausweg aus ihrer Situation ist in jedem Fall ein besserer, als es eine Aussetzung oder gar Tötung des Babys wäre, von denen man immer häufiger in den Medien liest. Deshalb habe ich kein Verständnis für die Forderung des sogenannten Deutschen Ethikrats, Babyklappen und Angebote zur anonymen Gebot abzuschaffen. Die bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe seien bedenklich, da sie "das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen", heißt es in einer Stellungnahme des Rats. Ich frage: Was bringt es dem Kind, wenn sein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft gewahrt wurde, nachdem die Mutter es getötet hat?

Auch das Argument, die bisherigen Erfahrungen legten nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, von diesen Angeboten nicht erreicht würden, ist meiner Meinung nach vorgeschoben und zu pauschal. Selbst wenn nur ein Teil dieser Frauen das Angebot einer Babyklappe in Anspruch nimmt, sind damit schon Leben gerettet. Und darum – um nichts anderes – geht es: Leben retten!

Anke Brunner, Berlin-Friedenau

Sehr geehrte Frau Brunner,

Sie gehen auf zwei wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit Babyklappen ein, über die sich die Mitglieder des Deutschen Ethikrates viele Gedanken gemacht und um angemessene Empfehlungen gerungen haben.

Vollkommen zu Recht weisen Sie darauf hin, dass es Frauen gibt, die sich durch ein (weiteres) eigenes Kind überfordert fühlen. Sie schreiben, dass Babyklappen in dieser Situation einen Ausweg darstellen können, und zwar einen besseren als ein Aussetzen oder Töten des Kindes. Das aber sind doch gar nicht die einzigen Alternativen. Viel hilfreicher für die Mutter – und setzen wir mal voraus, dass es wirklich um eine Mutter in Not geht, was gar nicht sicher ist, weil jeder ein Kind in die Babyklappe legen kann – ist eine Beratung, die auch jetzt schon anonym möglich ist. So oft stecken hinter der Not langjährige und tiefer gehende Probleme wie familiäre Konflikte, Gewalt oder psychische Erkrankungen. Nichts von alledem ist schon dadurch gelöst, dass das Kind weg ist, vielmehr werden die seelischen Belastungen durch spätere Gefühle des Versagens und der Schuld eher noch verschlimmert. In der Beratung kann die Frau demgegenüber zu Lösungen kommen. Zum Beispiel können ihr materielle oder psychosoziale Hilfen bis hin zu einem Platz in einem Mutter-Kind-Heim vermittelt werden, so dass sie das Kind bei sich behalten kann. Oder sie kann das Kind regulär zur Adoption freigeben. Es gibt in Deutschland ein flächendeckendes Netz an gut erreichbaren Beratungsstellen, die sich um die Probleme schwangerer Frauen und Mütter fachkundig kümmern. Diese Hilfen sollten bekannter gemacht und ergänzt werden und die gesellschaftliche Akzeptanz einer Freigabe zur Adoption sollte gefördert werden.

Des Weiteren betonen Sie, dass das Leben wichtiger sei als die Kenntnis der Herkunft. Das bestreitet der Ethikrat gar nicht. Er geht nach den verfügbaren Erkenntnissen aber davon aus, dass Babyklappen kein Leben retten. Die Zahl der Kindstötungen ist nicht gesunken und forensisch-psychiatrische Gutachten sprechen gegen die Annahme, dass Frauen, die ihr Kind getötet haben, in der Lage gewesen wären, ihr Kind in eine Babyklappe zu bringen. Bei der erforderlichen Abwägung der Grundrechte – und es sind noch weitere berührt – ist der Ethikrat zu dem Schluss gekommen, dass es für eine Gesellschaft und für den Gesetzgeber nicht hinnehmbar ist, dass das für ihre seelische Gesundheit so wichtige Recht vieler Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und die daraus folgenden Familienrechte sicher verletzt werden, um mit sehr gering anzusetzender Wahrscheinlichkeit das Leben eines einzelnen anderen Kindes zu retten.

Ich lade Sie herzlich ein, in der ausführlichen Stellungnahme (www.ethikrat.org) mehr über die Erfahrungen aus der Praxis sowie die rechtlichen und ethischen Gründe für die verschiedenen Empfehlungen zu erfahren. Der Ethikrat berücksichtigt dabei auch diejenigen Frauen, die nur dann einen Zugang zu Beratung finden, wenn sie unter vier Augen bleibt. Er empfiehlt dem Gesetzgeber, die Möglichkeit einer „vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung“ zu schaffen. Dadurch soll für die Schwangere und die Mutter ein angemessener Zeitraum größtmöglicher Vertraulichkeit zur Lösung der Probleme im Rahmen einer Beratung gesichert werden, wobei die Belange des Kindes und des Vaters möglichst wenig und kurz beeinträchtigt werden.

In der Hoffnung, Ihnen die Empfehlungen des Ethikrates ein wenig näher gebracht zu haben und

mit freundlichen Grüßen

— Prof. Dr. Christiane Woopen,

stellv. Vorsitzende des Deutschen Ethikrats

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