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Meinung: Sterbehilfe – ist es verwerflich, damit Geld zu verdienen?

„Auch Nordrhein-Westfalen will gewerbliche Sterbehilfe verbieten“ vom 23. November und „Senat will Geschäfte mit dem Freitod verbieten / SPD und Linkspartei einig: Wer an Sterbehilfe verdient, handelt verwerflich“ vom 21.

„Auch Nordrhein-Westfalen will gewerbliche Sterbehilfe verbieten“ vom 23. November und „Senat will Geschäfte mit dem Freitod verbieten / SPD und Linkspartei einig: Wer an Sterbehilfe verdient, handelt verwerflich“ vom 21. November

Mit allem wird in Deutschland Geld verdient – warum sollte Sterbehilfe da eine Ausnahme sein? Es gibt sicher viele todkranke Menschen, die sich wünschen, ihr Leiden zu beenden und nicht wissen wie. Vielen von ihnen wäre mit Angeboten zur Sterbehilfe geholfen, ob gewerblich oder nicht. In jedem Fall gilt: Wenn sich ein Mensch entschieden hat, sein Leben zu beenden, sollte die Gesellschaft vor einer solchen Entscheidung Respekt haben.

Kurt Hannemann, Berlin-Kreuzberg

Kann, ja muss man nicht den Untertitel ihres Artikels auch umkehren? Ist es nicht verwerflich, daran zu verdienen, Sterbewillige durch ungewollte und unter Umständen langwierige und kostspielige Therapien und Krankenhausaufenthalte am Sterben zu hindern? Ist es nicht verwerflich, Sterbewillige durch fehlende Möglichkeit zur Sterbehilfe quasi zum Suizid zu zwingen, ihm entsprechende psychische Qualen aufzuerlegen, Traumatisierungen bei Zeugen zu hinterlassen und oft noch große Kosten oder auch weitere Opfer in Kauf zu nehmen, sei es durch stundenlanges Umleiten von Zügen, Absperrungen, Aufräumarbeiten bei Gasleitungsmanipulationen? Therapien sind teuer, Hospize sind teuer, Bestattungen sind teuer, warum soll ein gewerblicher Sterbehelfer nichts verdienen? Die Menschen suchen ihn vermutlich auf, weil sie etwas Existenzielles von ihm wollen, nicht weil er sich ihnen aufdrängt. Für jede kleine OP muss man seine Zustimmung geben, auch für alle eventuellen Risiken, nur über das einzig Wesentliche, den eigenen Tod, soll man kein Mitbestimmungsrecht haben?

Ich halte das für anmaßend und nicht mit der menschlichen Würde vereinbar.

Hella Schacher, Berlin-Zehlendorf

Sehr geehrte Frau Schacher,

Sehr geehrter Herr Hannemann,

ja, es ist verwerflich, mit Sterbehilfe Geld zu verdienen.

So klar, eindeutig und knapp kann und muss die Antwort auf diese Frage ausfallen. Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, in dem es eine andere Antwort gar nicht geben kann, weil die Würde des Menschen unantastbar ist, jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat und dies ein für das Zusammenleben unabdingbarer Konsens in unserer Gesellschaft ist. Ich bin froh, dass dieses Grundrecht zu den unaufgebbaren Bestandteilen unserer Verfassung gehört und eine wesentliche Errungenschaft unseres jüdisch-christlichen Erbes ist. Menschen, die diesen Konsens aufkündigen und andere Menschen töten, machen sich strafbar; Menschen, die mit dem Leben anderer oder auch mit ihrem Todeswunsch Geld machen und sich bereichern, handeln verwerflich.

Sie, Frau Schacher und Herr Hannemann, stellen diesen Konsens infrage. Sie setzen voraus, dass Sterbehilfe etwas Anständiges ist. Sie behaupten, dass es gut ist und von Respekt zeugt, dem Menschen, der den Wunsch hat zu sterben, hierbei zu helfen. Ich verstehe Anstand und Respekt meinem Mitmenschen gegenüber anders. Ich will ihn nicht fragen, wann, wie und wo willst du dein Leben beenden. Ich halte die Frage nach dem Warum für wesentlicher. Wie kann ich dem Lebensmüden helfen, eine Lebensperspektive zu finden? Was kann ich tun, dass er den Tod nicht als einzigen Ausweg aus seiner jetzt wohl unerträglichen Situation empfindet? Und dann kommen wir auch schon zu den Fragen, die immer wieder bis in die heutige Zeit so viel Unheil über die Menschheit gebracht haben: Was macht das Leben lohnens- und lebenswert? Diese Frage kann nur jeder Einzelne für sich beantworten und entscheiden. Sobald aber an diesem Prozess ein Dritter beteiligt ist, muss er objektive Kriterien finden, die lohnenswertes Leben definieren. Der Sterbehelfer nimmt für sich das Recht heraus, die Gründe für das Sterbenwollen nachzuvollziehen, er muss ja für sich ebenfalls eine Entscheidung treffen, die Entscheidung einen anderen Menschen zu töten, ihm das Leben zu nehmen, ihn dabei aktiv zu unterstützen. Es wäre nun fatal, wenn der Gesetzgeber, gestatten würde, dass seine Bürger Herren über Leben und Tod würden. Es wären objektive Kriterien erforderlich. Solle wir wirklich damit beginnen, lebenswertes von lebensunwertem Leben zu unterscheiden? Das wollen Sie doch sicher auch nicht!

Vielleicht ist es unsere Angst vor dem Tod, die Angst vor dem Unvermeidlichen, vor dem Unvorstellbaren, die einige Menschen dazu bringt, sich dieses Letzte nicht aus der Hand nehmen lassen zu wollen, selbst bestimmen zu dürfen, wann und wie sie diese Welt verlassen. Vielleicht ist es auch die Angst vor einem langen Leiden, vor dem Alleinsein und das Angewiesensein auf Fremde, weshalb viele den Lebensmut verlieren. Gegen diese Ängste kann und sollte die Gesellschaft etwas unternehmen. Die Hospizbewegung, Pflegedienste, Seelsorger und liebevolle Angehörige machen es uns vor, indem sie den Menschen in Krankheit und Leid, im Prozess des Altwerdens und Sterbens annehmen und auffangen, ihn begleiten bis zu seinem Tod, den kein Mensch in der Hand hat.

Mit freundlichen Grüßen

— Prälat Dr. Karl Jüsten ,

Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe in Berlin

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