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Meinung: Ungerechte Strafgebühr

Betrifft: „Wer die Pflege erbt“ vom 2. Januar 2004 Frau Weidenfeld scheint in ihrem Leitartikel der Ansicht zu sein, dass es richtig ist, dass die Bundesregierung den „Kinderlosen“ 2,50 Euro mehr im Monat für die Pflegeversicherung „abknöpfen“ will, „weil die ja nichts dafür tun, die eigene Pflege im Alter zu finanzieren“.

Betrifft: „Wer die Pflege erbt“ vom 2. Januar 2004

Frau Weidenfeld scheint in ihrem Leitartikel der Ansicht zu sein, dass es richtig ist, dass die Bundesregierung den „Kinderlosen“ 2,50 Euro mehr im Monat für die Pflegeversicherung „abknöpfen“ will, „weil die ja nichts dafür tun, die eigene Pflege im Alter zu finanzieren“. Hat Frau Weidenfeld übersehen, dass laut TagesspiegelBerichten die Bundesregierung auch Ehepaare mit mehreren Kindern als „kinderlos“ ansieht, wenn diese den Bedingungen zum Kindergeldbezug entwachsen sind?!

Hat man etwa nichts für die „Finanzierung der eigenen Pflege im Alter“ getan, wenn man die Kinder zu Verdienern herangezogen hat? Warum soll man auch dann mit einer „Strafgebühr“ belegt werden, wenn die Kinder erwachsen sind?

Wolfgang Kleier, Berlin-Zehlendorf

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