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Meinung: Unsere Gesellschaft ist kinderfeindlich

„Union gegen Kinderrechte in Verfassung“ vom 14. Dezember Die von der SPD geforderte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist keine „Lyrik“, sondern ein entscheidender Schritt um die Rechte der Kinder in Deutschland deutlich zu stärken.

„Union gegen Kinderrechte in Verfassung“ vom 14. Dezember

Die von der SPD geforderte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist keine „Lyrik“, sondern ein entscheidender Schritt um die Rechte der Kinder in Deutschland deutlich zu stärken. Nicht zu unrecht „warnen“ Kritiker, dass ein solches Grundrecht zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte führen wird. Dies unterstreicht aber gerade die Notwendigkeit des Vorhabens. Kinderschutz, Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlicher kosten eben Geld. Zu oft haben die Länder und Kommunen in den letzten Jahren z.B. bei der Kinder- und Jugendhilfe gespart. Kinderrechte in der Verfassung stellen eine klare Verpflichtung für den Gesetzgeber dar und werden entsprechend Wirkung zeigen. Die Verweigerung der Union ist unverständlich, beim Staatsziel Tierschutz hat man nicht so lange gezögert.

Helge Staude, Berlin-Prenzlauer Berg

„Das Recht zur Sorge“ von Fabian Leber und Dagmar Rosenfeld vom 8. Dezember

Mit Recht treten Dagmar Rosenfeld und Fabian Leber der von Wohlfahrtsverbänden und auch von Kinderschutzvereinigungen aus durchsichtigen ökonomischen Motiven ständig wiederholten Kausalbehauptung „Weil arm, deshalb vernachlässigende, misshandelnde, missbrauchende Entgleisungen“ entgegen.

In Wirklichkeit geht es um Wechselwirkungen zwischen psychosozialen Defekten, mangelhafter Impulskontrolle, Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und misshandelndem Verhalten. Selten steht Armut am Anfang, sondern viel mehr die Misshandlungen, die die Eltern selbst in ihrer Kindheit erleiden mussten. Solche Persönlichkeitsstörungen sind von erfahrenen Sozialarbeitern und Psychologen meistens leicht zu erkennen.

Die Jugendämter reagieren darauf zunächst mit helfenden und, wenn diese nicht fruchten, mit eingreifenden Maßnahmen (z. B. Herausnahme der Kinder), notfalls mit Hilfe der Familiengerichte. Leider handeln die Jugendämter und die Gerichte oft viel zu spät und reden sich gerne mit (fraglos vorhandener) Unterfinanzierung heraus, obgleich schnelle Interventionen und Unterbringungen in Pflegefamilien natürlich weniger Zeit und weniger Geld kosten würden.

Der von Leber und Rosenfeld kritisierte neue Paragraf 8a im SGB VIII hat immerhin den Vorteil, dass er die Jugendämter unmissverständlich auf ihr Wächteramt und auf die notwendigen Handlungsschritte hinweist. Die meisten Jugendämter folgen inzwischen diesen Pflichten. Auch die in verschiedenen Bundesländern bereits kodifizierten verbindlichen bzw. verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen werden ihren Beitrag leisten. So wie der Paragraf 8a die Jugendämter in Bewegung setzte, so wird die von der Justizministerin geplante Gesetzesänderung des Familienrechts die Familiengerichte in Trab bringen. Hinzu kommen die enorm gesteigerte Wachsamkeit der Bürger und der Druck der Massenmedien. Wir dürfen also hoffen.

Prof. Dr. Kurt Eberhard,

Berlin-Lankwitz

„Berlin: 14 Tage, 26 misshandelte Kinder“ vom 9. Dezember

Der Vorschlag der Kanzlerin nach Einberufung eines Kindernotgipfels ist sehr zu begrüßen. Für viele, die im Jugendbereich tätig sind oder waren, kommt die Entwicklung allerdings nicht unerwartet.

Und der Ruf des Herrn Ehrmann, Kinder frühzeitiger aus nicht erziehungsfähigen Familien zu nehmen, führt doch automatisch zu der Frage, wo die Kinder dann aufwachsen sollen? Eine intensive Diskussion über die Folgen und die Kosten der Fremdunterbringung hat in den 70er Jahren stattgefunden und dazu geführt, Modelle zu entwickeln, durch die Kinder auch aus erziehungsschwachen Familien mit ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Ich denke dabei an die Entwicklung und den Ausbau der sozialpädagogischen Familienhilfe (Einzelfallhilfe, Familienhelfer etc.). Heute haben wir einen fast ausgeglichenen Haushalt, aber Kinderarmut, vernachlässigte und misshandelte Kinder und Kinder, die an den Folgen von Vernachlässigung und Gewalt sterben. Die Mittel für Hilfen zur Erziehung wurden drastisch gekürzt, die Sonderpflegestelle abgeschafft, eine Senatorin für Familie, Kinder und Jugendliche gibt es nicht mehr.

Monika Müller, Berlin-Heiligensee

Vor ca. 15 Jahren war ich in der Sozialarbeit in Neukölln im Jugendgesundheitsdienst angestellt. Schon damals war es erschreckend, wie wenig rechtliche Handhabe ich hatte, offensichtlich vernachlässigten Kindern helfen zu können. Dann kamen noch die Sparmaßnahmen – Jugendgesundheitsdienste wurden geschlossen und die Familienfürsorge „zusammengeschrumpft“. Nun ist das Geschrei groß und ich hoffe, es wird noch größer, damit endlich was für die getan wird, die sich nicht wehren können.

Heike Richter, Berlin-Schöneberg

Unsere Gesellschaft ist zunehmend kinderfeindlich. An kaum einem Ort kann eine neue Schule oder Kita gebaut werden, ohne dass Anwohner mit den unterschiedlichsten Begründungen Klage einreichen. Ein Beispiel: In Hamburg hat vor einigen Monaten das zuständige Gericht entschieden, dass ein Kindergarten hinter einer 60 Meter langen „Lärmschutz“-Mauer verschwinden muss. Leider ist das kein Einzelfall.

Wenn große Teile der Bevölkerung Aversionen gegen Kinder haben, sie nur als störend empfunden werden, fallen Fälle von Kindesmisshandlung oder sogar das Verschwinden von Kindern kaum einem auf. Es müssen endlich alle begreifen, dass Kinder unser aller Zukunft sind!

Christian John, Berlin-Buckow

Die Schwächsten, die Kinder, zu schützen gehört offensichtlich nicht mehr zu unseren gesellschaftlichen Werten. Kinder werden als das Einkommen verschlingende Zeitgenossen angesehen und sind, folgt man den Szenen, die eine sogenannte Supernanny medial zum Besten gibt, nervig, unmöglich und werden als abschreckende Beispiele in einer die Würde eines jeden Kindes missachtenden Weise öffentlich vorgeführt. Was können wir also tun, für Kinder, für ihr Recht auf Unwissenheit, auf Neugier, auf Beachtung und Achtsamkeit, auf eine eigenständige Entwicklung und ein eigenständiges, unversehrtes Leben in unserer Gesellschaft, ohne Gewalt? Unsere Gesetzeslage bezüglich Kinderschutz ist gar nicht so schlecht und Vorschläge für eine stärkere rechtliche Grundlage im Sinne des Kinderschutzes und zum Schutz der Unversehrtheit von Kindern gibt es auch. Es müssen die Gesetze nur umgesetzt und erweitert werden. Es darf nicht sein, dass jegliche Gewalt gegen Kinder mit den Argumenten der Überforderung der Erziehungsberechtigten oder der Aufsichtsämter relativiert werden.

Und Zivilcourage ist gefragt! Kinderschutz verlangt nicht nur die Aktivitäten der Gesetzgeber, Ärztekammern und Jugendämter, sondern jeder von uns ist gefragt. Sicher ist Erziehung Sache der Erziehungsberechtigten, aber Gewalt zu verhindern ist Sache von uns allen.

Doro Salje, Berlin-Wilmersdorf

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