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Meinung: Vom Volk entfernt

Zur geplanten Änderung der staatlichen Zuschüsse zur Parteienfinanzierung Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, Grundlage der Parteiengesetznovelle aus dem Jahr 1994, also weg von der bisherigen Wahlkampfkostenerstattung und hin zu der heutigen Verteilung der staatlichen Mittel anhand des Stimmenanteils der teilnehmenden Parteien an den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, sollte ja Ausdruck und Hoffnung für eine tiefergehende Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft sein. Dass es dazu nicht gekommen ist, zeigt sich an der herrschenden Parteien- und Politikverdrossenheit, den daraus resultierenden niedrigen Wahlbeteiligungen und an dem massiven Wechselwählerverhalten der Bürger.

Zur geplanten Änderung der staatlichen

Zuschüsse zur Parteienfinanzierung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, Grundlage der Parteiengesetznovelle aus dem Jahr 1994, also weg von der bisherigen Wahlkampfkostenerstattung und hin zu der heutigen Verteilung der staatlichen Mittel anhand des Stimmenanteils der teilnehmenden Parteien an den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, sollte ja Ausdruck und Hoffnung für eine tiefergehende Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft sein. Dass es dazu nicht gekommen ist, zeigt sich an der herrschenden Parteien- und Politikverdrossenheit, den daraus resultierenden niedrigen Wahlbeteiligungen und an dem massiven Wechselwählerverhalten der Bürger. Die von Union und SPD gewollten 20 Millionen Euro zusätzlicher staatlicher Zuschüsse sind vollkommen unbegründet, zumal diese Mittel nur zur Erhaltung und zum Ausbau des eigenen Parteiapparates genutzt werden würden.

Außerdem ist bei den beiden „Volksparteien“ sehr wenig davon zu erkennen, dass sie „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken, so wie es im Grundgesetz im Artikel 21 dargelegt ist. Da aber eine parteiunabhängige politische Willensbildung wichtig ist, auch um z. B. Extremismusformen keine Chance zu geben, sollten die 20 Millionen Euro schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden, wo ein akuter politischer Aufklärungs- und Handlungsbedarf besteht.

Dr. Hans-Dieter Seul,

Berlin-Lichterfelde

Es ist kaum zu fassen,dass Parteien,die ihrerseits von den Bürgern – und damit von ihren tatsächlichen oder potenziellen Mitgliedern bzw. Wählern Sparen und Kostenreduzierungen erwarten, an sich selbst aber nicht die gleichen Maßstäbe anlegen.

Wenn den Parteien Mitglieder und Wähler weglaufen,dann ähnelt dies dem Rückgang von Kunden, denen das „Warenangebot“ des Unternehmens nicht mehr zusagt bzw.ihrem Bedürfnis nicht gerecht wird. Unternehmungen passen in einer solchen Situation in der Regel ihre Angebote den Kundenbedürfnissen an. Nun ist der Vergleich in Bezug auf Parteien vielleicht zu profan. Aber: Die Parteien machen es sich etwas zu einfach, wegen Mitgliederschwund und Wählerdesinteresse gleich ins „Steuersäckel“,also in die Taschen derer zu greifen, die durch ihr Verhalten gerade ausdrücken, dass sie sich durch die Parteien nicht richtig vertreten fühlen. Deshalb als Appell an die Parteien: Stellt das „Angebot“ wieder stärker auf die Bedürfnisse eurer „Kunden“, sprich Mitglieder und Wähler ein!

Peter Schuhe, Berlin-Tempelhof

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