zum Hauptinhalt

Meinung: War die DDR ein Unrechtsstaat?

„Wie hältst du’s mit der DDR? Die Kanzlerin auf Deutschlandtour: Für Angela Merkel ist es keine Frage, dass der SED-Staat auf Unrecht gegründet war“ vom 10.

„Wie hältst du’s mit der DDR? Die Kanzlerin auf Deutschlandtour: Für Angela Merkel ist es keine Frage, dass der SED-Staat auf Unrecht gegründet war“ vom 10. Mai und „16 Millionen Seelen // Die DDR war ein Staat, in dem viel Unrecht geschehen ist – kein totaler Unrechtsstaat“ von Lothar Heinke vom 17. April

Lothar Heinke hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass in der DDR viel Unrecht geschehen ist und die DDR trotzdem kein totaler Unrechtsstaat war. Die Bundesrepublik Deutschland war und ist zweifellos ein Rechtsstaat. Aus der Summe verschiedener kodifizierter Rechtsgrundsätze wie z.B. der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2), des Grundrechtskatalogs (Art. 1–19) oder der Rechtswegsgarantie (Art. 19 Abs. 4) hat sich die gefestigte Begrifflichkeit des Rechtsstaates entwickelt. Gemessen daran war die DDR trotz mancher verfassungsrechtlicher Lippenbekenntnisse selbstverständlich kein Rechtsstaat. Nichtrechtsstaat ist aber nicht ohne weiteres Unrechtsstaat. Die Mehrheit der UN-Staaten erfüllt nicht die Ansprüche an einen Rechtsstaat nach unseren Maßstäben. Gleichwohl kommt niemand auf die Idee, sie pauschal als Unrechtsstaaten zu disqualifizieren.

Fehlt es schon an einer gesetzlichen Definition des Begriffs Rechtsstaat, gilt das umso mehr für den diffusen Begriff Unrechtsstaat. Auch im Rechtsstaat kann Unrecht geschehen, sogar in dem Bereich, der den Rechtsstaat ausmacht. So haben die USA in Guantanamo das Grund- und Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Würde des Menschen aufs Schwerste verletzt und dagegen zunächst überhaupt nicht und später nur eingeschränkt den Rechtsweg eröffnet. Kein ernsthafter Kritiker dieser Praxis wird die USA deshalb einen Unrechtsstaat nennen. Kein Zweifel kann aber daran bestehen, das der NS-Staat ein Unrechtsstaat war. Die Etikettierung der DDR als Unrechtsstaat läuft unter diesen Umständen auf eine Gleichbewertung der beiden nichtrechtsstaatlichen Systeme hinaus. Das relativiert einerseits die Einzigartigkeit des verbrecherischen NS-Staates. Zum anderen entlarvt sich der undifferenzierte Umgang mit dem Schlagwort Unrechtsstaat für die DDR als politischer Kampfbegriff.

Dr. Peter Weber, Berlin-Zehlendorf

Sehr geehrter Herr Dr. Weber,

gegen den Satz „Die DDR war ein Unrechtsstaat“ werden drei Einwände erhoben:

1. Der Begriff ist ein schwammiger politischer Kampfbegriff, man sollte ihn vermeiden.

2. Die DDR war kein Unrechtsstaat, denn sie war international anerkannt.

3. Der NS-Staat war ein Unrechtsstaat, nicht aber die DDR.

Wer den ersten Einwand vertritt, kann schlecht zudem den zweiten oder dritten vertreten, denn die setzen voraus: Unrechtsstaaten gibt es, aber die DDR war keiner. Sie vertreten Einwand eins und drei. Das verstehe ich nicht.

Ich stimme Ihnen zu: Unrechtsstaat ist ein politischer Kampfbegriff – wie übrigens das Wort Kapitalismus ursprünglich und bis heute zumeist. Trotzdem werden unter dem Namen Kapitalismus oft Missstände zu Recht getadelt. Politische Kampfbegriffe sind grobe Keile. Die sind nur gerechtfertigt auf einen groben Klotz. Ein grober Klotz ist Einwand zwei. Die außenpolitische Anerkennung eines Staates schließt nicht die innenpolitische Anerkennung seiner Rechtsstaatlichkeit ein. Für das, was gerade in Burma geschieht, finde ich den groben Keil Unrechtsstaat passend.

Unter einem Rechtsstaat verstehen wir einen, der erstens nach Recht und Gesetz verfährt, also sein eigenes Recht respektiert, und zweitens den Bürgern Wege eröffnet, staatliches Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Rechtsstaat ist durch Institutionen charakterisiert und nicht dadurch, dass in ihm kein Unrecht vorkommt. So einen Staat gibt es nie. In Ländern der SBZ gab es Verwaltungsgerichte und die Verfassung der DDR von 1949 sah ihre Einrichtung vor. Sie wurden aber nie eingerichtet und die der Länder wurden abgeschafft. Zum Ersatz gab es das Eingabenwesen, ein feudales Gnadenrecht. Behörden haben in der DDR ihre Entscheidungen zumeist nicht begründet. Öfter habe ich gehört: „Was Recht ist, bestimmen wir.“ Und Stasileute haben gedroht: „Wenn wir wollen, finden wir immer einen Paragrafen.“ Da wurde gezielt Rechtsunsicherheit und Angst verbreitet. Obwohl das Streikrecht in der Verfassung garantiert war, wurden die Organisatoren der Streiks des 17. Juni 1953 mit harten Gefängnisstrafen belegt.

„Unrechtsstaat“ kann man definieren: wo Macht vor Recht geht. Niemand hat bisher ernsthaft behauptet, ein Unrechtsstaat sei derjenige, in dem nur Unrecht geschieht. So ein Blödsinn. Dann wären alle Ehen, Erbschaften und Grundstückskäufe zu DDR-Zeiten null und nichtig.

Wenn Sie den NS-Staat einen Unrechtsstaat nennen, denken Sie sicher an das einmalige Verbrechen der Judenvernichtung. Aber wie beurteilen Sie denselben Staat im Jahre 1937? International anerkannt, siehe Olympiade, keine Arbeitslosen, Urlaubsprogramm für die Arbeiter (KdF), Aussicht auf ein eigenes Auto (Käfer) usw. Aber die Grundrechte waren suspendiert und das „Führerprinzip“ eingeführt – gar nicht so viel anders als in der DDR.

Mit freundlichem Gruß, Richard Schröder.

— Richard Schröder ist ev. Theologe, Philosoph und Professor an der Humboldt-Universität

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false