zum Hauptinhalt

Meinung: Warum dürfen wir nicht über die EU-Verfassung abstimmen?

Zu: „Dafür und doch dagegen“ vom 21. Juli und „Falscher Ehrgeiz“ vom 26.

Zu: „Dafür und doch dagegen“ vom 21. Juli und „Falscher Ehrgeiz“ vom 26. Juli 2004

In keinem anderen Land der EU redet die politische Klasse so gern und so vollmundig über Europa wie bei uns. In dieser Begeisterung ist sie sich allerdings ebenso einig wie in der Ablehnung einer Volksabstimmung über die EUVerfassung – und gefährdet damit vielleicht ihr Lieblingsprojekt mehr, als sie glauben mag. Und ausgerechnet der informelle Vorsitzende der Grünen, die sich selbst die Erfindung von Basisdemokratie zuschreiben, setzt sich an die Spitze der Bewegung: Verfassungsänderung und Volksabstimmungen ja, aber nicht über die EU-Verfassung. Die Argumente gegen ein Plebiszit sind jedenfalls so lächerlich, dass man über Gründe der Verweigerungshaltung kaum noch spekulieren muss.

Die Verfassung sei zu umfangreich, zu kompliziert; ja es gäbe nicht einmal genügend Papier, um sie allen Haushalten zur Verfügung stellen zu können. Mal abgesehen davon, dass man sie hätte auch einfacher und verständlich gestalten können, werden unsere Politiker bei anderen voluminösen Ergebnissen ihrer Arbeit nicht von solchen Zweifeln befallen – wie z.B. beim Steuerrecht. Hier erwarten die gleichen Politiker sogar, dass wir jedes Jahr mit unserer Unterschrift bestätigen, dass wir alle Regelungen eines gigantischen Werkes beachten, ohne dass je jemand auf die Idee gekommen wäre, den Steuerbürgern alle Gesetze zukommen zu lassen. Wenn die Europäische Zukunft gut sein soll, hat sie keine schlechte Verfassung verdient. Und wenn die Herren Schäuble und Hintze gar befürchten, dass ein Referendum zu einer Abstimmung über die EU an sich „missbraucht“ werden könnte, so liegen sie völlig richtig. Es ist höchste Zeit, sich die Legitimation für diesen Weg der Europäischen Einigung zu holen – zumal es ja auch andere gibt. Das unterstreicht nicht zuletzt das Desaster der Wahlbeteiligung an den vergangenen Europa-Wahlen. Auch das kann die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht ersetzen – zumal sich die europapolitischen Positionen der meisten Parteien gleichen.

Und schon gar nicht sticht der Verweis auf das Grundgesetz. Der Artikel 146 ist die Aufforderung an den Gesetzgeber, spätestens nach der Wiedervereinigung dem eigentlichen Souverän seine Verfassungskompetenz zurückzugeben. Wenn jede Neugliederung von Ländern der Zustimmung durch den Wähler bedarf, dann wird das ja wohl auch auf die weitgehende Übertragung von Kompetenzen auf die EU zutreffen. Auch eine Anpassung des Grundgesetzes wäre, wie jüngst Altbundespräsident Herzog feststellte, in kurzer Zeit zu bewerkstelligen. Ein Europa, das Bestand haben will, muss zunächst vor seinen Bürgern bestehen.

Ralf Wagner, Berlin

Sehr geehrter Herr Wagner,

Ihren Wunsch, über die neue europäische Verfassung das Volk direkt entscheiden zu lassen, kann ich verstehen. Auch ist die Intelligenz in der Bevölkerung genau so hoch wie im Parlament. Unterschiedlich sind allein die Entscheidungsbedingungen. Die repräsentative Demokratie, für die sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach gründlicher Beratung entschieden haben, ist jeder anderen Form der Entscheidungsfindung überlegen. Unser Grundgesetz sieht ein Entscheidungssystem vor, das komplexen Sachverhalten optimal gerecht wird.

In den parlamentarischen Beratungen kann das Für und Wider nüchtern und in der nötigen Intensität erörtert und dabei gegebenenfalls auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden. Dieses Vorgehen hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährt und erheblich zur Stabilität unserer Demokratie beigetragen.

Ihr Vorwurf, man hätte die Verfassung auch „einfacher und verständlicher gestalten können“, geht leider an der Realität der europäischen Verfassungsfindung vorbei und zeigt die Gefahr, dass die Bürger bei einem Referendum nur deshalb die Verfassung ablehnen, weil sie den Gesamtzusammenhang als zu komplex empfinden. Die Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag, ausgehandelt zwischen den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist notwendigerweise ein komplexer Kompromiss. Dennoch ist die Verfassung „einfacher und verständlicher“ als der Vertrag von Nizza, der zurzeit geltenden verfassungsmäßigen Grundlage der EU.

Ohne Not würde ein Referendum die politische Bühne für radikale Kräfte und ihre dumpfe Stimmungsmache öffnen. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass die europäische Verfassung als Blitzableiter für die schlechte Politik der Bundesregierung herhalten müsste. Ich bin von der EU-Verfassung überzeugt und von dem Weg, den unser Grundgesetz – über das übrigens nie ein Referendum abgehalten wurde – für ihre Ratifizierung vorsieht.

Die neue EU-Verfassung bedeutet mehr Grundrechte für die Bürger, mehr Demokratie und mehr Transparenz. Dieses Jahrhundertprojekt sollte so auf den Weg gebracht werden wie unser Grundgesetz es vorsieht: durch die verantwortliche Entscheidung von Bundestag und Bundesrat.

— Peter Hintze ist europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false