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Meinung: Warum läuft Europas Verkehrspolitik nicht synchron?

„Klärende Krise“ vom 29. Mai 2005 Seit dem 15.

„Klärende Krise“ vom 29. Mai 2005

Seit dem 15. Februar 2005 bin ich Geschäftsführer einer GmbH in der Tschechischen Republik. Von Beginn an zeichnete sich bei den behördlichen Wegen ab, dass beide Länder in keiner Weise über Informationen des jeweilig anderen verfügen, geschweige in irgendeiner Form zusammenarbeiten.

Am 19. Mai 2005 stellte ich bei der KfzZulassungsstelle in Berlin meinen Privat-Pkw zur Überführung nach Tschechien vor und erhielt anstandslos für den Zeitraum von 14 Tagen entsprechende Zollkennzeichen. In Tschechien angekommen, wollte ich dort mein Kfz ordnungsgemäß anmelden, doch daraus wurde nichts. Wie mir bei der Dekra und der Zulassungsstelle mitgeteilt wurde, sagt eine Gesetzgebung aus, dass Autos, älter als acht Jahre, aus dem Ausland kommend in Tschechien nicht mehr zugelassen werden. Damit soll die Einfuhr klappriger Autos verhindert werden.

In der Zulassungsstelle in Deutschland ist man über diese Regelung auf meine Anfrage hin nicht informiert. Die Ausfuhr des Fahrzeuges zurück nach Deutschland ist aus Sicht der deutschen Behörden nicht mehr möglich, da die zeitlich begrenzten Zollkennzeichen nur für die Ausfuhr, nicht für die erneute Einfuhr gedacht sind.

In Tschechien wiederum wird mir von mehreren Stellen – sogar inoffiziell von der Polizei – angeraten, Autopapiere „fast legal“ zu kaufen. In Zeitungsannoncen und im Internet findet man reichhaltige Angebote hierzu.

Resümee: Dieses Vakuum hat zur Folge, dass die Autopapiere ablaufen und ich weder das Fahrzeug in Deutschland wieder, noch in Tschechien neu zugelassen bekomme.

Die Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Prag ist über den Werdegang dieses Problems genauso entrüstet, kann jedoch auch nicht helfen. Sieht so das Zusammenwirken in der Europäischen Union aus, wenn der eine nicht die Bestimmungen des anderen kennt? Wieso schafft man nicht für derartige Fälle eine Ausnahmeregelung, die das Privateigentum schützt?

Ralf Trautmann, Morávka (Tschechien)

Sehr geehrter Herr Trautmann,

Ihren Ärger kann ich nur zu gut verstehen, denn so haben wir uns die EU nicht vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich doch frei bewegen können – das gilt nicht nur für Urlaubsreisen, sondern erst recht dann, wenn man jenseits der eigenen Grenzen arbeiten will. Ihre Beschreibung zeigt leider, wie weit die EU im konkreten Alltag vom hehren Ziel entfernt sein kann. Aber um eines gleich klarzustellen: Hier liegt das Problem nicht an „zu viel Europa“, sondern ganz offensichtlich am „zu wenig“. Die Amtsschimmel wiehern. Die Tschechen mit ihrer Sorge, zum Umschlagplatz von Schrottkisten zu werden, kann ich ja noch verstehen. Weniger Verständnis habe ich für die deutschen Bürokraten, die ein Auto raus- aber nicht wieder reinlassen. Man hätte Sie in der Tat ausführlicher informieren müssen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, die deutschen Behörden könnten nicht jedes Detail der Zulassungsverordnungen in 24 anderen Staaten kennen. Kann man das etwa von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen?

Das Europäische Parlament hat gerade erst bewiesen, dass es einfacher geht. Statt 110 unterschiedlicher Führerscheinmodelle, die es derzeit noch in der EU gibt, hat es sich mit großer Mehrheit für einen einzigen EU-Führerschein ausgesprochen, der in allen 25 Mitgliedstaaten auf einen Blick verständlich ist. Und damit die „grauen Lappen“ nicht ewig gelten, sollen sie innerhalb von zehn Jahren gegen die handliche Plastikkarte umgetauscht werden.

Was bei der Fahrerlaubnis demnächst gilt – der Europäische Rat muss noch zustimmen –, ist bei der Kfz-Zulassung schon seit sieben Jahren gesetzlich festgelegt. Nach der Richtlinie 92/53/EWG vom 18. Juni 1998 müssen alle Zulassungsbehörden die von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Typengenehmigung anerkennen und das Auto entsprechend zulassen, wenn es sich nachweislich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Eine „Altersbeschränkung“ ist in dieser Richtlinie nicht vorgesehen.

Da die wiehernden Amtsschimmel in den tschechischen Behörden auch gegen mehrere Artikel der im EG-Vertrag enthaltenen Grundfreiheiten verstoßen (18, 28, 29, 30), hat die Europäische Kommission in dieser Sache bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik eingeleitet.

Das hilft Ihnen, lieber Herr Trautmann, im Augenblick nicht weiter. Deswegen versuche ich auch, mit Hilfe meines deutsch-tschechischen Abgeordneten-Kollegen Milan Horácek, Ihnen zu helfen. Um solche Probleme im Vorfeld zu vermeiden, bietet die EU übrigens gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline an: Tel. 01888-6156444, E-Mail: solvit@bmwa.bund.de.

In der Hoffnung auf eine baldige und rechtsstaatlich einwandfreie Lösung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Michael Cramer,

Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament

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