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Meinung: Warum sind die Grünen gegen das Sicherheitspaket der Union?

Zu: „Der Kalif von Köln ist nicht zu fassen“ vom 28. Mai 2004 Das Possenspiel um den radikalen Hassprediger Metin Kaplan wirkt wie eine Einladung an alle islamistischen Terroristen dieser Welt: Kommt nach Deutschland, hier könnt ihr in Ruhe eure Anschläge vorbereiten, auch logistisch wird euch sicherlich geholfen und passieren kann euch in diesem Rechtsstaat eh nichts (siehe Motassadeq und Mzoudi).

Zu: „Der Kalif von Köln ist nicht zu fassen“ vom 28. Mai 2004

Das Possenspiel um den radikalen Hassprediger Metin Kaplan wirkt wie eine Einladung an alle islamistischen Terroristen dieser Welt: Kommt nach Deutschland, hier könnt ihr in Ruhe eure Anschläge vorbereiten, auch logistisch wird euch sicherlich geholfen und passieren kann euch in diesem Rechtsstaat eh nichts (siehe Motassadeq und Mzoudi). Falls ihr dann doch per Strafbefehl gesucht werdet, solltet ihr euch nicht sorgen: Die deutschen Sicherheitsbehörden nehmen’s nicht so genau, da bleibt bestimmt ein Schlupfloch zum Untertauchen. Und sollten alle Stricke reißen, findet sich immer noch ein lokales Verwaltungsgericht, das euren Haftbefehl aufhebt.

Nach dem Kölner Trauerspiel des 27. Mai sollte nun auch der letzte Grüne kapiert haben, warum die Opposition beim Zuwanderungsgesetz so sehr auf der Durchsetzung des Sicherheitspakets besteht!

Aber zum Glück sind die Blockademöglichkeiten der Herren Beck und Bütikofer durch den „Rausschmiss“ aus der Verhandlungsrunde eh beendet. Jetzt ist Schröder am Zug. Da der aber schon immer viel versprochen und wenig gehalten hat, ist Stoibers Einwand verständlich: Die Entscheidung, ob die Union das Gesetz mitträgt oder nicht, kann erst fallen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.

Stefan Herre, Köln

Sehr geehrter Herr Herre,

eines vorweg: Die Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz sind bereits abgeschlossen. Die Ausformulierung des Gesetzestextes erfolgt nun nach dem zwischen Kanzler Schröder und Reinhard Bütikofer verabredeten Verfahren – Otto Schily wird auf Grundlage eines zwischen Rot-Grün abgestimmten Textes in der Arbeitsgruppe mit Herrn Beckstein und Herrn Müller deren Formulierungsvorschläge besprechen. Ein weiteres „Draufsatteln“ zum Thema Sicherheit wird es nicht geben und das aus gutem Grund.

Die rot-grüne Koalition hat unmittelbar nach dem 11. September 2001 schnell, entschlossen und mit Augenmaß gehandelt. So haben wir u.a. geregelt, dass sowohl ein Einreisevisum verweigert, aber auch die Ausweisung eines bereits in Deutschland lebenden Ausländers vorgenommen werden kann, wenn eine auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose auf terroristische oder extremistische Aktivitäten vorliegt.

Selbst anerkannte Flüchtlinge können nunmehr einfacher ausgewiesen werden, wenn sie „aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik anzusehen“ sind. An wenigen Stellen – z.B. bei der Rasterfahndung – waren die Maßnahmen unverhältnismäßig und ineffizient. Bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz hat Rot-Grün in rund der Hälfte der Unions-Forderungen Kompromissangebote unterbreitet:

So werden wir beispielsweise künftig Personen leichter ausweisen, wenn von ihnen eine terroristische Gefahr oder Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik ausgeht. Ist diese Abschiebung aufgrund drohender Todesstrafe oder Folter nicht möglich, werden im Einzelfall Meldeauflagen und die Einschränkungen der Freizügigkeit zugelassen. Es soll ermöglicht werden, Personen auszuweisen, die in öffentlichen Hetzreden terroristische Taten in einer Weise billigen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Es soll ein neuer zwingender Ausweisungsgrund gegen Schleuser geschaffen werden, die zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden sind. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz soll nun auch im Rahmen der Erteilung eines Daueraufenthaltsrechtes erfolgen. In diesem Punkt sind wir der Union weit entgegengekommen, auch wenn wir diese Vorschrift für völlig überflüssigen Aktionismus und Bürokratismus halten. Der Verfassungsschutz sowie alle öffentlichen Stellen sind bereits dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden Mitteilung zu machen, wenn Erkenntnisse von Ausweisungsgründen vorliegen. Was will die Union noch?

Die Verschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht, die Ausweitung der Abschiebehaft zu einer zeitlich unbegrenzten Beugehaft; die Verschärfung des Familien- und Kindernachzugs und vor allem eine Sicherungshaft, die deswegen verfassungswidrig ist, weil unserem Rechtsstaat Haft ohne Haftgrund wesensfremd ist. Darüber hinaus wollte die Union die Europäische Menschenrechtskonvention und den dort verankerten Schutz vor Todesstrafe oder Folter aushöhlen. Dass wir die Union davor bewahrt haben, Verfassungsbruch zu begehen, macht uns stolz. Dass der Rechtsstaat für alle – auch für einen Kaplan – gilt, zeigt die Stärke unserer Demokratie. Dass wir den Rechtstaat aufgeben, ist genau das, was die Feinde der Demokratie wollen. Diesen Gefallen dürfen wir ihnen nicht tun.

Omid Nouripour (28) ist Bundesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen.

Seit Juli 2002 ist Nouripour deutsch-iranischer Doppelstaatler. Er beschäftigt sich in seiner Partei mit der Ausländerpolitik.

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