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Meinung: Warum überlässt das Arbeitsamt die Job-Vermittlung nicht den Privaten ?

„Vision und Wirklichkeit: Die Bilanz einer Reform“ und „Chaos im Amt“ vom 24. Juli 2005 Warum muss ein Arbeitsamt Arbeit vermitteln?

„Vision und Wirklichkeit: Die Bilanz einer Reform“ und „Chaos im Amt“ vom 24. Juli 2005

Warum muss ein Arbeitsamt Arbeit vermitteln? Nach meiner Ansicht ist es dafür nicht geeignet und wird es trotz aller Dienstleistungs, Kunden- und Agenturrhetorik auch nie werden. Die Aufgabe eines Arbeitsamts ist es, die Arbeitslosigkeit zu verwalten. Es muss dafür sorgen, dass Arbeitslose pünktlich ihr Geld bekommen. Das ist eine wichtige staatliche Aufgabe und daher passt die alte Bezeichnung Arbeitsamt ganz wunderbar.

Mit Hilfe einer Datenbank offener Stellen kann man Arbeit ohne persönliches Gespräch mit dem Arbeit Suchenden vermitteln. Da ist die bundesweit einheitliche und auch über das Internet zugängliche Datenbank offener Stellen des Arbeitsamts eine tolle Sache. Sie sollte auch weiterhin vom Arbeitsamt gepflegt und verwaltet werden. Eine Verwaltung kann verwalten.

Ist hingegen persönliche Beratung gewünscht oder erforderlich, ist die staatliche Einrichtung Arbeitsamt völlig überfordert. Denn ein Arbeitsvermittler muss Arbeit Suchende persönlich beraten und zugleich persönlichen Kontakt zu Firmen haben. Arbeitsvermittlung hat nichts mit verwalten zu tun, sondern mit Menschen-, Markt- und Branchenkenntnissen, Coaching, Kreativität, Fortbildungs- und Personalberatung.

Arbeitsvermittlung bedeutet wenig Schreibkram, aber viele persönliche Gespräche und Telefonate sowie Spaß bei der Entwicklung von Menschen und Firmen und am Vermittlungserfolg. Persönliche Arbeitsvermittlung können privatwirtschaftlich organisierte Einheiten besser - wenn der Vermittlungserfolg angemessen honoriert wird. Das ist meistens nicht der Fall, weil weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Vermittlungserfolg zahlen wollen, so dass eine erfolgreiche Vermittlung gar nicht erst zustande kommt. Genau und ausschließlich hier kann der Staat helfen: mit einer Vermittlungsprämie. Die Verwaltung des entsprechenden Prämienbudgets und die Auszahlung übernimmt das Arbeitsamt.

Eugen Marquard, Berlin-Treptow

Sehr geehrter Herr Marquardt,

nur noch 18 Prozent aller Arbeitslosen, die wieder in eine Beschäftigung kommen, finden durch die klassische Vermittlung der Arbeitsagenturen zurück in den Beruf. Arbeit Suchende und Arbeitslose haben vermehrt durch eigene Initiative Erfolg, zum Beispiel bei Jobbörsen im Internet, oder sie beauftragen private Arbeitsvermittlungen.

Die Bundesagentur ist eine Verwaltungsbehörde, ihr fehlt unternehmerisches Denken. Sie kommt derzeit ihrem Kerngeschäft, der Vermittlung in Beschäftigung, nicht im erforderlichen Maß nach. Die FDP fordert die Auflösung der Bundesagentur. Die Aufgaben müssen neu geordnet und so weit wie möglich privatisiert werden. Die Betreuung, Vermittlung und Verwaltung von Arbeitslosen muss effektiver werden und soll in kommunalen Jobcentern erfolgen. Dort stehen die Arbeitsvermittler näher an den Problemen der Betroffenen, können regionale Belange berücksichtigen und individuelle Lösungen finden. Dabei haben auch die privaten Arbeitsvermittler ihren Platz.

Die Unterbeschäftigung wird derzeit auf fast sieben Millionen Arbeitslose geschätzt. Nicht alle sind auf dem heutigen Arbeitsmarkt in Beschäftigung zu bringen, und Arbeitslose mit einem persönlichen Handicap dürfen nicht von einer Vermittlung ausgegrenzt werden. Seit Frühjahr 2002 gibt es den Vermittlungsgutschein, mit dem ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen kann. Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Prämie gezahlt. Bisher sind aufgrund der befristeten Gültigkeitsdauer etwa anderthalb Millionen Vermittlungsgutscheine ausgestellt worden, die Einlösequote ist nur gering.

Sie könnten größeren Erfolg haben, wenn sie ohne Wartefrist gelten und finanziell marktgerecht ausgestaltet würden. Dabei müssen vermittlungshemmende und vermittlungsbestimmende Merkmale wie die Qualifikation, das Alter und die Gesundheit des Arbeit Suchenden berücksichtigt werden.

Die private Arbeitsvermittlung muss gestärkt werden. Derzeit gibt es keinen echten Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern. Auch für die staatlichen Arbeitsvermittler müssen privatwirtschaftliche Anreize gesetzt werden, zum Beispiel durch die Einführung einer erfolgsabhängigen Lohnkomponente. Die Einkommen können sich dann wenigstens zum Teil auch durch Einnahmen aus Vermittlungsgutscheinen refinanzieren. Zwischen privaten und staatlichen Vermittlern ist auch eine bessere Kooperation notwendig.

Die beste Vermittlungsstruktur hilft allerdings nicht gegen fehlende Arbeitsplätze. Für mehr Arbeitsplätze brauchen wir allerdings Steuer- und Abgabensenkungen, Reformen im Tarif- und Arbeitsrecht und Entbürokratisierung.

Dirk Niebel ist arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

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