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Meinung: Weniger Geld für Helfer

Betr.: „Sauber bleiben“ vom 9.

Betr.: „Sauber bleiben“ vom 9. Januar 2004

Wenn meine Kinder mal abends ins Kino gehen wollen und ich als Opa etwas anderes vorhabe, kommt die Tochter eines Bekannten (Lehrling) zu ihnen und passt auf meinen Enkel auf, der sich immer freut, wenn die Freundin zu ihm kommt. Natürlich gibt es für sie eine kleine Entschädigung.

Ist das nun jetzt eine Schwarzarbeit, die künftig nur von professionellen Babysittern – krankenversichert und mit Steuerkarte – ausgeführt werden darf, oder müssen sie jetzt eine Bestrafung befürchten, wenn sie weiterhin Bekannte um die Beaufsichtigung meines Enkels bitten?

Als meine Frau schwer erkrankte, bot eine Bekannte an, uns hin und wieder im Hause behilflich zu sein. Auch nach dem Tode meiner Frau kommt sie zwei Mal im Monat zu mir und macht kleine Hilfsarbeiten im Haushalt, die mir als Rentner schwer fallen. Auch sie erhält einen kleinen Obolus als Aufwandsentschädigung.

Ist das nun auch Schwarzarbeit, oder darf ich ihr für die Hilfestellung nur noch kleine Geschenke, aber kein Geld mehr geben?

Gerhard Müller, Berlin-Charlottenburg

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