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Meinung: Wie kann Vodafone Verluste auf die Allgemeinheit abwälzen?

Zu: „MannesmannGeschäft – jetzt prüft das Finanzamt“ vom 5. Juni 2004 Wie schön, dass man aus jeder Situation etwas lernen kann.

Zu: „MannesmannGeschäft – jetzt prüft das Finanzamt“ vom 5. Juni 2004

Wie schön, dass man aus jeder Situation etwas lernen kann. Kein Beispiel kann so schlecht sein, dass es nicht wenigstens zur Abschreckung dienen könnte. Jüngstes Beispiel ist das Verhalten von Vodafone.

Durch den Tagesspiegel habe ich erfahren, dass dieser Konzern bei den Finanzbehörden in Düsseldorf so genannte Teilwertabschreibungen in Höhe von 50 Milliarden Euro geltend machen will. Das würde bedeuten, dass Vodafone auf Jahrzehnte keine Steuern in Deutschland bezahlen würde. Es mag rechtlich völlig in Ordnung sein, den Finanzminister in die Bredouille zu bringen, moralisch ist es aber nicht!

Vodafone glaubt doch wohl nicht, dass ich (ein deutscher Steuerzahler) es noch unterstütze, dass der Konzern in Deutschland Geld verdienen, aber hier keine Steuern bezahlen will. Allein der Versuch, die deutschen Steuerzahler für kostspielige Übernahmeschlachten „bluten“ zu lassen, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Auch wenn manche Boulevardzeitungen es anders sehen: Deutschland ist keine Bananenrepublik.

Inzwischen habe ich meinen Vertrag mit Vodafone fristlos gekündigt. Nach meiner Kündigung hat sich Vodafone telefonisch bei mir gemeldet. Die Dame aus der Beschwerdestelle sagte mir, ich müsse doch honorieren, dass sie mir nicht einen Formbrief schreiben, sondern anrufen würde. Als ich dazu nichts sagte, wies sie darauf hin, dass T-Online und BMW in der Vergangenheit auch Verluste abgeschrieben hätten. Auf meinen Hinweis, dass man eine moralische Fehlfunktion nicht dadurch rechtfertigen könne, dass man mit dem Finger auf andere zeigt, hat sie nur geantwortet, ich müsse meine Kündigung noch einmal schriftlich zuschicken. Das habe ich jetzt zum wiederholten Male getan.

Sollte meine Kündigung nicht akzeptiert werden, werde ich mein Handy bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit unbenutzt im Schrank liegen lassen und mit einem anderen Netzbetreiber einen neuen Vertrag abschließen, um weiter mobil telefonieren zu können – ohne gleich dabei ein schlechtes Gewissen zu bekommen.

Alf Rolla, Köln

Sehr geehrter Herr Rolla,

sicherlich können wir verstehen, dass Sie als Kunde und Zeitungsleser stutzen, wenn sie von Steuerabschreibungen in Milliardenhöhe erfahren. Es handelt sich aber um einen ganz normalen und bei vielen deutschen Unternehmen üblichen Vorgang, der nur durch die Höhe der Summe ins Auge fällt. Und Ihre Frage nach der Moral stellt sich in diesem Fall nicht, wenngleich sie in vielen anderen Zusammenhängen von großer Bedeutung ist. So leistet Vodafone in Deutschland einen vielfältigen gesellschafts- und standortpolitischen Beitrag mit weit über 10000 Arbeitsplätzen, mit mehreren Hundert Ausbildungsplätzen, mit Milliardeninvestitionen und einem umfassenden sozialen Engagement.

Ich würde aber gerne den Sachverhalt, der derzeit in den Medien diskutiert wird, noch mal im Detail erläutern: Es geht um eine Milliarden-Abschreibung aus dem Jahr 2001. Diese wurde damals vorgenommen, da die von uns gehaltenen Mannesmann-Aktien deutlich niedriger bewertet werden mussten als ein Jahr zuvor. Ähnliche Abschreibungen fanden nicht nur bei uns statt, sondern bei vielen anderen Unternehmen auch. Gerade Unternehmen aus dem Telekommunikations-Sektor hatten nach der Boomphase 1999/2000 an Wert verloren. Die Bewertung der von uns gehaltenen Mannesmann-Aktien haben wir im Übrigen nicht alleine oder willkürlich vorgenommen, sondern durch externe Wirtschaftsprüfer anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermitteln lassen. Selbstverständlich haben wir diesen Abschreibungsbedarf sofort – also bereits im Frühjahr 2002 – dem Finanzamt offen und transparent im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2001 mitgeteilt. Seitdem stehen wir im Gespräch mit den Steuerbehörden. Die Prüfung des Vorgangs ist bisher nicht abgeschlossen.

Das Ergebnis der Steuerbehörde steht noch aus. Wir gehen davon aus, dass in Kürze eine Betriebsprüfung stattfindet und nach Abschluss der Betriebsprüfung dann eine schnelle Entscheidung vom Finanzamt getroffen wird. Uns ist sehr daran gelegen, dass die Steuererklärung zügig und rechtmäßig geprüft wird und wir durch einen endgültigen Steuerbescheid Planungssicherheit bekommen. Alle Finanz- und Steuerexperten bescheinigen uns, dass unser Verhalten völlig im Einklang mit den damals geltenden Gesetzen stand und gängige Praxis ist. Auch die Expertenmeinungen, die in den letzten Tagen in den Medien zu lesen waren, bestätigen das. Mehr noch: Die Abschreibung ist gesetzlich sogar zwingend gewesen. Wir hatten nicht einmal die Wahl, darauf zu verzichten. Vodafone hat im Jahre 2001/2002 absolut richtig gehandelt, wie es jedes gut geführte Unternehmen in Deutschland getan hätte.

— Maximilian Schöberl ist Leiter der Hauptstadtrepräsentanz Vodafone Deutschland

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