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Meinung: Wie prüft man Einbürgerungswillige?

„Keine Frage des Vertrauens“ vom 22. Januar 2006 Wer in Deutschland aufwächst, wird im Bildungssystem unserer Gesellschaft unter anderem mit dem Ziel unterrichtet, erzogen und geprüft, dass er die liberaldemokratische Lebensweise und ihre Kerntugenden (ethische Autonomie, Vernünftigkeit, Fairness, Staatsbürgerlichkeit, Patriotismus) als Erwachsener gerne fortführt, verteidigt und verbessert.

„Keine Frage des Vertrauens“

vom 22. Januar 2006

Wer in Deutschland aufwächst, wird im Bildungssystem unserer Gesellschaft unter anderem mit dem Ziel unterrichtet, erzogen und geprüft, dass er die liberaldemokratische Lebensweise und ihre Kerntugenden (ethische Autonomie, Vernünftigkeit, Fairness, Staatsbürgerlichkeit, Patriotismus) als Erwachsener gerne fortführt, verteidigt und verbessert. Das neue Leben in der alten Welt ist von Anfang an mit den Werten und Normen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung konfrontiert und gezwungen, sie zu übernehmen, weil es etwas anderes weder erfährt noch kennen lernt. Im Großen und Ganzen ist diese demokratische Erziehung erfolgreich, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen ermöglicht sie ein erfolgreiches Leben, zum anderen entspricht sie dem menschlichen Grundbedürfnis des selbstbestimmten Zusammenlebens am besten.

Mit anderen Worten: Es ist keine Diskriminierung, wenn auch die geprüft werden, die eingebürgert werden wollen und in Kulturen verwurzelt sind, die sich nicht als liberale Demokratien organisieren und die Gesinnung ihrer Bürger anders formen. Es wird nur verlangt, was jeder hat leisten müssen, der hier als deutscher Staatsbürger sein Leben begonnen hat, nämlich sich erfolgreich im Sinne der liberalen Demokratie zu bilden. Da niemand gezwungen wird, deutscher Staatsbürger zu werden, sollten alle Antragsteller beim Einbürgerungstest glänzen wollen. Allerdings ist es ein Gebot der Fairness, dass zur Prüfungsvorbereitung Lehrgänge eingerichtet werden, deren Kosten von den Antragstellern als Ausdruck ihres guten Willens mitgetragen werden sollten. Dass nicht alle hier Aufgewachsenen den liberaldemokratischen Mindeststandard erreichen, ist kein Gegenargument, sondern Hinweis auf Defizite von Schule und Gesellschaft, die ausgeglichen werden müssen, nicht jedoch das Recht einer jeden Gesellschaft antasten, ihre Mitglieder nach eigenen Vorstellungen auszuwählen und zu formen. Dies ist keine Frage des Vertrauens, sondern der Erziehung.

Dr. Berno Hoffmann, Berlin-Charlottenburg

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

Ihre Auffassung, dass diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, sich zu unserer Werteordnung und zu unserem Grundgesetz bekennen müssen, teile ich uneingeschränkt. Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass bei Einbürgerungsbewerbern die Akzeptanz unserer demokratischen Grundordnung und unserer Grundwerte vorausgesetzt werden muss.

Wer hier eingebürgert werden will, muss zu dem stehen, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht – die Demokratie und die Grundrechte. Ich stimme Ihnen auch darin zu, dass überprüft werden muss, ob Einwanderer tatsächlich auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung angekommen sind. Die Einbürgerungsbehörden prüfen deshalb, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen oder Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Es ist meines Erachtens auch selbstverständlich, dass Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, die deutsche Sprache beherrschen und sich Grundkenntnisse über unser Staatswesen aneignen. Deshalb werden eine deutschsprachige Schulausbildung oder etwa entsprechende Integrations- und Sprachkurse vom Einwanderer gefordert.

Ich denke, wir sind uns völlig einig, dass Extremisten, religiöse und politische Fanatiker, die sich nicht zu unserer freiheitlichen Gesellschaft bekennen, nicht bei uns eingebürgert werden dürfen.

Der Meinungsstreit der letzten Wochen beschränkt sich aus meiner Sicht allein auf die Frage, ob ein Test mit einem institutionalisierten „Gesprächsleitfaden“ nach baden-württembergischen Vorbild geeignet ist, verlässlich sicherzustellen, dass Einwanderer zu deutschen Staatsbürgern auf der Basis unserer Grundwerte werden.

Ich fürchte, dass die dort gestellten Fragen, die faktisch allein auf Muslime abzielen, ihnen von vornherein grundrechtsfeindliche Positionen unterstellen und sie dadurch ausgrenzen. Ich denke, erfolgreiche Integrationspolitik muss neuen Bürgerinnen und Bürgern vorurteilsfrei gegenübertreten und nicht pauschal Angehörige bestimmter Länder oder bestimmter Religionen, wie dem Islam, mit Misstrauen begegnen. Außerdem bezweifle ich, dass das beabsichtigte Verfahren hilft. Wirklich gefährliche Menschen, die sich nicht mit unserer Werteordnung identifizieren, werden dies nicht offen bei einem solchen Test zu erkennen geben. Verfassungsfeinde oder gar Terroristen entdeckt man nicht mit Fragebögen oder Tests.

Hierzu müssen wir das Instrumentarium einsetzen, das unser Verfassungsschutz hat. Bei den anderen bedarf es nicht der Tests, sondern des „Beibringens“ insbesondere durch die im Zuwanderungsrecht vorgesehenen Integrationskurse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ehrhart Körting, SPD,

Senator für Inneres, Berlin

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