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Leyens Jugendpolizei: Staatsbüttel

Eltern dürfen ihre Kinder für die Beschaffung der nächsten Bierration nicht in den Supermarkt schicken. Vater Staat darf schon, wenn die Kinder 14, besser 16 Jahre alt sind und als Scheinkäufer in Kneipen oder Videotheken Ordnungswidrigkeiten raffgieriger Inhaber aufdecken.

Sie sind clean, die jungen Undercover-Cops der Jugendschutznovelle der Familienministerin: Zustimmung der Eltern, pädagogische Begleitung bei der Arbeit. Wie die wohl funktioniert, um Mitternacht an der Bar des Clubs? Wir wollen gar nicht nachdenken über die gewitzten Bürger- und Unterschichtenkinder, die jeder Kontrolle ein Schnippchen schlagen und sich mit Staatslizenz verbotene Ware verschaffen. 16-Jährige, diese empfindlichen Seelen, können das einfach nicht ohne Schaden aushalten: Im Auftrag von Erwachsenen jemanden als Gesetzesbrecher dingfest machen, den seine Altersgefährten ganz gerne überlisten. Wer 16 ist, lernt das Nein zur Freundesclique unter Schmerzen. Wer durch staatlichen Auftrag dazu anhält, erniedrigt Heranwachsende zu Ja-Sagern. tib

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