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Lottoglück vor Gericht: Wohl und Ehe

Auf die Frage, was die Ehe noch wert ist, hat der Bundesgerichtshof jetzt eine Antwort gefunden: eine Viertelmillion Euro. So viel muss ein Lottogewinner an seine Exfrau zahlen.

Auf die Frage, was die Ehe noch wert ist, hat der Bundesgerichtshof jetzt eine Antwort gefunden: eine Viertelmillion Euro. So viel muss ein Lottogewinner an seine Exfrau zahlen. Er hat die Scheidung erst eingereicht, nachdem seine Glückszahlen gezogen wurden. Die Ehe stand zwar nur auf dem Papier, aber das genügte den Richtern, um den Betrag als fälligen Zugewinnausgleich zu verbuchen. Denn auch ein „aleatorisches Ereignis“ wie ein Lottogewinn bereichert das Paar als ebensolches. Ein erfreuliches, ein faires Urteil, nicht nur, weil ein neureicher Rentner eine Hartz-IV-Empfängerin fördert; jede andere Sichtweise hätte die Frage aufgeworfen, ob nicht künftig auch über weitere Arten des Zugewinns und unbillige Ansprüche nach der Ehe zu streiten wäre. Statt zu schlichten, hätte der Spruch Unfrieden gestiftet. Die Ehe ist ein Bund aus bürgerlichen Rechten und Pflichten. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Wenn Paare auf Scheidung verzichten, weil es so für sie besser und billiger ist, bleiben sie doch einander verbunden. Manche vergessen das, andere schenken sich Blumen. Steigt jemand in vorgerücktem Alter zum Lottokönig auf, sollte er mal daran denken, wer ihm seine Kinder geboren und es ein halbes Leben mit ihm ausgehalten hat. Teilen adelt, und kein Gesetz verbietet es. neu

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