zum Hauptinhalt

Meinung: Mamas kleines Geheimnis

Heimliche Vaterschaftstests sollten nicht verboten werden

Alexander S. Kekulé König Leontes von Sizilien brachte die Ungewissheit beinahe um den Verstand: Betrog seine über alles geliebte Gattin Hermione ihn womöglich mit Polixenes, dem besten Freund der Familie? Als Hermione nach Polixenes’ Besuch schwanger wird, scheint der Fall klar – Leontes lässt den vermeintlichen Ehebrecher umbringen und den „Bastard“ aussetzen, Hermione stirbt vor Gram. Erst jetzt beginnt Leontes zu ahnen, dass seine Eifersucht unbegründet war.

Heutige Männer haben es besser als der unglückliche Protagonist aus Shakespeares „Wintermärchen“. Sie schicken einfach etwas Kinderspucke zusammen mit ihrer eigenen Speichelprobe ins Labor und bekommen drei Tage später Gewissheit – die moderne Molekularbiologie macht Schluss mit dem „pater semper incertus“, der immer unsicheren Vaterschaft, die Adams männliche Nachfahren seit dem Sündenfall plagte.

Doch nicht jeder freut sich über den Fortschritt. Mütter können ihr kleines Geheimnis nicht mehr mit ins Grab nehmen, um den Familienfrieden zu retten. Ältere Kinder wollen die geliebte Vaterfigur eventuell nicht verlieren, egal was die Gentests sagen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb im Januar 2005 entschieden, dass Vaterschaftstests nur mit Einverständnis des Kindes als Beweismittel zulässig sind: Das Recht des möglichen Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft sei nicht so überragend, dass es eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung des Kindes rechtfertigen würde. Der Richterspruch ist auf den ersten Blick plausibel – schließlich sind selbst in Strafverfahren genetische Beweismittel nur bei besonders schweren Straftaten ohne Einverständnis zugelassen.

Bei genauerem Hinsehen ist die gegenwärtige Rechtslage jedoch wirklichkeitsfremd und männerfeindlich. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Kläger zunächst ein urologisches Gutachten vorgelegt, das ihm 90-prozentige Zeugungsunfähigkeit attestierte – die Gerichte sahen darin jedoch keinen gegen die Vaterschaft sprechenden Umstand im Sinne des Gesetzes. Daraufhin schickte der Kläger einen ausgespuckten Kaugummi des Kindes heimlich zum Gentest mit dem Ergebnis, dass zu 99,999 Prozent keine Vaterschaft besteht. Obwohl der Fall damit klar ist, wurde der Test aber nicht als Beweismittel zugelassen, wie zuletzt der BGH bestätigte.

Diese Woche verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht den Kaugummi-Fall, die Verkündung des Urteils wird Anfang kommenden Jahres erwartet.

Das Problem liegt zum einen in der schlechteren Rechtsposition des Vaters im Vergleich zur Mutter, die auch in anderen familiengerichtlichen Verfahren deutlich wird. Einem Gentest müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen, und zwar eigentlich im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Die Mutter hat jedoch auch Eigeninteressen an der Geheimhaltung eines Seitensprunges, zusätzlich droht ihr unter Umständen sogar eine Haftstrafe, wenn sie den Scheinvater hinters Licht geführt hat. Umgekehrt jedoch kann das Gericht jeden Mann zum Vaterschaftstest zwingen, wenn eine Mutter ihn als Erzeuger benennt. In Sorgerechtsprozessen können Gerichte sogar belastende Untersuchungen des Kindes ohne Zustimmung des Vaters anordnen.

Darüber hinaus haftet dem heimlichen Vaterschaftstest, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) demnächst sogar mit Gefängnis bestrafen will, ein ganz besonderes Unbehagen an: Er wird meistens als Gentest durchgeführt und steht deshalb aus Sicht der Gerichte in einer Reihe mit dem gefürchteten Gendatenmissbrauch, etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber – obwohl die Identität des Vaters eigentlich eine triviale Information ist wie der Name der Tante oder die Hautfarbe.

Heimlich gedrehte Videoaufnahmen oder Ermittlungen durch Privatdetektive werden regelmäßig als Beweismittel akzeptiert, obwohl auch diese die informationelle Selbstbestimmung verletzen.

Etwa 80 Prozent der heimlichen Gentests zeigen übrigens, dass der Zweifler in Wirklichkeit der echte Vater ist. Darüber hinaus können sich auch Mütter diskret Gewissheit verschaffen, bevor sie dem Ehemann einen Seitensprung beichten. Die Gentests dürften also in den allermeisten Fällen dem Familienfrieden weit mehr nützen als ein unnötiges Gerichtsverfahren.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Molekulare Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false