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Meinung: Man muss es zu nehmen wissen

MIT SOZIALHILFE IN FLORIDA

Es gibt Gerichtsentscheidungen, da bleibt einem die Spucke weg. Wie die des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die einem 64jährigen Osnabrücker gestattet, ein süßes Leben mit Sand und Sonne am Strand von Florida zu führen – mit deutscher Sozialhilfe. Angesichts der Debatte um Sparmaßnahmen ist die Empörung, die den Lüneburger Beschluss bis in die Abendnachrichten und auf die Titelseiten der Boulevardblätter hievte, verständlich. Nur: Ist sie auch berechtigt? Den Richtern ist nicht viel vorzuwerfen. Sie haben sich an das Gesetz gehalten. Es sieht vor, Sozialhilfe nur „in besonderen Notfällen“ an Deutsche im Ausland zu zahlen. Um dies zu begründen, hat der Mann ärztliche Atteste vorgelegt, ihm sei das Leben hier zu Lande unzumutbar. Die mag man in Zweifel ziehen, sollte das jedoch nicht unbedingt tun, ohne sie zu kennen. Sicher ist nur, dass sich der Sozialrentner seine Auslandshilfe bereits vor Jahren höchstrichterlich erstritten hat und spätestens seither hier als Schmarotzer gebrandmarkt wird – eine Tatsache, die eher für sein Verbleiben in Übersee spricht. Nach dem Beschluss muss er sich eine billigere Wohnung suchen. Dass ihm das Gericht dafür sechs Monate Zeit gegeben hat, macht noch keinen Skandal. Von den insgesamt 2,7 Millionen Sozialhilfeempfängern leben nur ein paar hundert im Ausland. Wenn, dann müsste man wohl ihnen allen die Unterstützung streichen. Die Milliarden, die uns derzeit fehlen, werden auf diese Weise kaum zu holen sein. neu

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