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Meinung: Mannesmann-Affäre: Vor dem Fall

Im Zweifel für denjenigen, gegen den ermittelt wird - dieser leicht abgewandelte Grundsatz gilt gerade für Klaus Zwickel, den Chef der mächtigen, der riesigen IG Metall. Es geht, rechtlich gesehen, um Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue.

Im Zweifel für denjenigen, gegen den ermittelt wird - dieser leicht abgewandelte Grundsatz gilt gerade für Klaus Zwickel, den Chef der mächtigen, der riesigen IG Metall. Es geht, rechtlich gesehen, um Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue. Und der Staatsanwalt versucht zu ermitteln, ob Zwickel mit anderen Mannesmann-Aufsichtsräten nach der Übernahme durch Vodafone stolze 160 Millionen Mark zur Abfindung früherer Vorstände ohne ausreichende Rechtsgrundlage bewilligt hat. Darunter waren allein 60 Millionen für den ehemaligen Unternehmensführer Klaus Esser, der Mannesmann vorher nicht verkaufen wollte. Zwickel streitet strikt ab, an unsauberen Geschäften beteiligt gewesen zu sein, und da soll ihm erstmal jemand das Gegenteil nachweisen. So muss das nämlich im Rechtsstaat sein. Aber daneben gibt es eine gesellschaftspolitische Ebene. Und hier sieht der Fall anders aus. Früher hießen die Gewerkschaftschefs "Arbeiterführer". Das trifft es zwar nicht mehr, aber sich als Arbeitnehmervertreter nicht ganz klar gegen eine solche Abfindung wie die für Esser gestellt zu haben - das ist immer noch nicht opportun. Ausgerechnet Zwickel, der Freund der klaren Positionen, enthält sich bei der Entscheidung der Stimme. Und ausgerechnet der Freund der klaren Worte sagt nicht "Nein" oder "Ihr spinnt", sondern laut Protokoll, das viele Geld sei den Arbeitnehmern schwer vermittelbar. Wie zurückhaltend formuliert. Vor diesem Hintergrund gilt: Nur rechtlich gesehen hat Zwickel noch kein Problem.

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