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MEIN Blick: Vom Nutzen und Nachteil des Bundespräsidenten

Autorität statt Macht wirkt oft blutleer: In Deutschland hatten wohl nur der erste Bundespräsident Theodor Heuss und vielleicht noch Richard von Weizsäcker die Chance, ein wenig Macht aus ihrer unbestreitbaren persönlichen Autorität zu ziehen.

Ganz gleich, wer künftig Schloss Bellevue bewohnen wird, der alte Hausherr oder eine neue Hausherrin, das Amt des Bundespräsidenten bleibt die am stärksten durch das Erbe von Weimar und den Nationalsozialismus belastete Institution, nach dem die Verfassungsgeber den Bundespräsidenten machtlos wollten und ihm deshalb ganz bewusst die demokratische Legitimation durch die Volkswahl verweigert haben.

Die fehlende potestas, so Theodor Eschenburg, sollte durch auctoritas ersetzt werden, er sollte, so Golo Mann, Redner und Erzieher sein, was Dolf Sternberger als präsidiale Handlung interpretierte. So versuchten die gelehrten Geister des demokratischen Neuanfangs, ein Amt aufzuwerten, mit dem sie in Wahrheit nicht viel anzufangen wussten. Herausgekommen ist dabei eine Verfassungsinstitution, die manchmal recht blutleer wirkt.

Denn die sogenannte auctoritas des Bundespräsidenten, also seine erzieherische Funktion und Fähigkeit, ist ein rechtes Buchstabenkonstrukt. Um dies zu belegen, bedarf es nur der Frage, an welche großen und grundsätzlichen Reden der Bundespräsidenten von 1949 bis jetzt sich die Geschichtsbücher wohl erinnern werden. Da bleiben maximal drei: Die Wiederaufnahme der Männer des 20. Juli in die deutsche Volksgemeinschaft zum 10. Jahrestag des Attentats auf Hitler durch Theodor Heuss, Richard von Weizsäckers Neubewertung des 8. Mai, also der Niederlage Hitlerdeutschlands nach 40 Jahren im Jahre 1985, und die „Ruck“-Rede von Roman Herzog, die sich dadurch auszeichnete, dass sie keinen Ruck in der Gesellschaft auslöste, doch wegen ihres amüsant-klangvollen Namens in der kollektiven Erinnerung haftet. Das ist für echte auctoritas nicht viel, kann aber auch gar nicht anders sein. Denn wie sollen aus einer durch den Bundestag und einer gleichgroßen Anzahl von Vertretern der Landtage gebildeten Bundesversammlung Persönlichkeiten hervorgehen, die von Anfang an eine größere Autorität haben als die sie wählenden Mitpolitiker?

Hinzu kommt etwas, was die Väter dieses Grundgesetzes nicht vorhersehen konnten. Wie kann die Rede einer noch so klugen und geachteten Persönlichkeit in unserer vom medialen Geschwätz auf allen Kanälen dominierten Gesellschaft überhaupt noch Wirkung entfalten? Rede ist eben Handlung nur, wo sie als Botschaft wirken kann, weil sie den Charakter des Besonderen, Einmaligen in sich trägt – in der Mediengesellschaft ein ganz seltener Glücksfall, ansonsten ein frommer Wunsch. Reden werden zur Kenntnis genommen, wenn der Redner die Macht hat, der Rede Taten folgen zu lassen, oder wenn hinter der Rede eine lange, ungebrochene, von allen akzeptierte, zumindest aber respektierte Tradition steht, wenn der Redner sich in den transzendentalen Mantel von nationaler Tradition und Geschichte hüllen kann, wie sie der Pomp der britischen Monarchie oder die persönliche Tapferkeit des spanischen Königs in einer kritischen Situation zur Verfügung stellt.

In Deutschland hatten wohl nur der erste Bundespräsident Theodor Heuss und vielleicht noch Richard von Weizsäcker die Chance, ein wenig Macht aus ihrer unbestreitbaren persönlichen Autorität zu ziehen. Doch das ist zu wenig, um dem Träger des Amtes automatisch und unabhängig von der Persönlichkeit Autorität zu verleihen. Man kann deshalb nur hoffen, dass das Land ihrer nie bedarf.

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