zum Hauptinhalt

Menschenrechte: Zweifel weggesperrt

Raub, Diebstahl, Mordversuche. Seit er ein Teenager war, hat Reinhard M. wenig vom Leben draußen gesehen. Stattdessen Gewalt, auch hinter den Zellenmauern, an Mithäftlingen, Vollzugshelfern. Er klebt sich Hitler, Goebbels, Hakenkreuze an die Wand, prahlt, schimpft, beleidigt, er würgt, schlägt und wütet. Es wurde nicht besser mit ihm, es wurde schlimmer.

Raub, Diebstahl, Mordversuche. Seit er ein Teenager war, hat Reinhard M. wenig vom Leben draußen gesehen. Stattdessen Gewalt, auch hinter den Zellenmauern, an Mithäftlingen, Vollzugshelfern. Er klebt sich Hitler, Goebbels, Hakenkreuze an die Wand, prahlt, schimpft, beleidigt, er würgt, schlägt und wütet. Es wurde nicht besser mit ihm, es wurde schlimmer.

Und so einer soll jetzt womöglich freikommen? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung läuft darauf hinaus. Wird es rechtskräftig, könnten Dutzende gefährlicher Hangtäter entlassen werden müssen. Denn Deutschland und seine Justiz, das ist die harte Botschaft aus Straßburg, verletzen ihre Menschenrechte. Schwer zu verdauen für ein Land, das sich selbst als Musterrechtsstaat sieht und dazu entschlossen hat, mit solchen Tätern wenig Milde zu zeigen. Straftäter, für die es bei ihrem Urteil noch ein Entlassungsdatum gab, sahen sich plötzlich auf ewig in Haft. „Wegsperren – und zwar für immer“, lautete dann die Ansage des Kanzlers Gerhard Schröder.

Der Staat darf und muss seine Bürger vor Verbrechern wirksam schützen. Er darf dabei nicht nur ihre Schuld ahnden, er darf sie in besonders gravierenden Fällen ausnahmsweise auch vorbeugend hinter Schloss und Riegel setzen, keine Frage. Was er nicht darf: Sie erst für eine feste Zeit wegsperren und ihnen dann Jahre später plötzlich verkünden, es soll für immer sein. Doch so ist es geschehen. Sogar Schwerverbrecher müssen dem Staat trauen können, wie jeder Bürger. Nur aus diesem Vertrauen legitimiert der Staat seine Strafen für die, die seine Regeln verletzten. Bricht der Staat das Vertrauen, setzt er also rückwirkend Strafen fest, wird er selbst schuldig.

Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs kommt deshalb nicht überraschend. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Wegfall der Verwahrobergrenze noch mühevoll und sehr theoretisch gerechtfertigt. Die Europäer sehen das anders, praktischer, sachlicher, letztlich auch ehrlicher, und vor allem werfen sie den Deutschen vor, sich um ihre hoffnungslos Verwahrten einen Teufel zu scheren. Mitleid mit diesen Menschen muss zwar niemand haben, doch schuldet man ihnen eine Perspektive. Weil der Gesetzgeber die Verwahrung ständig erleichtert hat, aber auch weil Psychiater und Richter ängstlicher geworden sind, wurden es immer mehr. Niemand möchte veranwortlich sein, wenn ein Gefährder neue Taten begeht. Niemand möchte in Anbetracht möglicher Opfer Partei für einen möglichen Täter ergreifen. So führt das beliebig potenzierbare Gefahrpotenzial in die Massenprävention – obwohl Rückfall die Ausnahme ist.

Nein, es gibt jetzt kein grundsätzliches Misstrauen am deutschen Rechtsstaat, es steht auch noch nicht das Konzept der Präventivhaft in Frage, Schuld und Strafe bleiben nationale Angelegenheiten. Deutschland darf kämpfen, den Fall zu wenden, nur die Aussichten sind gering. Europa hat gesprochen: Wir Deutsche haben mit den Tätern in der öffentlichen Erhitzung damals auch Zweifel an der Legalität unserer Maßnahmen weggesperrt. Jetzt sind wir daran erinnert worden. Man kann sich empören über die Risikorichter im fernen Straßburg, die nun die Mörder auf unsere Kinder loslassen. Man kann das Urteil aber auch in Demut annehmen und als Warnung begreifen, dass selbst ein vorbildlicher Rechtsstaat irren kann. Und dann alles dafür tun, dass die Betroffenen, die in Freiheit gelangen, nie wieder eine Tat begehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false