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Militante Gruppe: Falsche Konstruktion

Der Bundesgerichtshof hat die „Militante Gruppe“ lediglich als kriminell eingestuft - und damit den Terrorbegriff präzisiert.

Autos anzünden ist eine Straftat, ganz klar. Terrorismus aber ist etwas anderes, hat der Bundesgerichtshof festgestellt und damit Generalbundesanwältin Harms eine herbe wie absehbare Niederlage beschert. Denn Militanz ist noch längst nicht Terror, sagen Juristen seit Monaten. Dieser Maßstab muss auch für die drei angeblichen Mitglieder der Militanten Gruppe gelten, die nach einem Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge festgenommen wurden. Ob sie schuldig sind, wird ein Gericht beurteilen. Terroristen aber wären sie nur, wenn ihre Taten einen Staat erheblich schädigen könnten, sagen die Bundesrichter. Davon aber sind die Taten der Militanten Gruppe weit entfernt; auch wenn verblendete MG-Aktivisten sich möglicherweise dieses erträumen. Dass die Bundesanwaltschaft zum Konstrukt terroristische Vereinigung griff, hat deswegen vor allem mit der Kompensation einer seit Jahren erfolglosen Fahndung nach MG-Mitgliedern zu tun. Schon vor Wochen musste der Berliner Soziologe Andrej H. freigelassen werden, der allein wegen einer angeblichen Sprachübereinstimmung mit einem MG-Flugblatt in Haft saß. Wer dies hilflose Vorgehen eine angemessene Fahndung nennt, beschädigt auf Dauer die eigene Institution.gn

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