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Meinung: Mit deutscher Gründlichkeit

Das Stammzellgesetz hat die Forschung abgewürgt. Es muss dringend geändert werden

Lange war es ruhig um die deutsche Stammzellforschung. Die Wissenschaftler arbeiteten in einer Nische, deren enge Umzäunung das Stammzellgesetz von 2002 vorgab: keine Herstellung von embryonalen Stammzellen, Forschung nur an solchen Zellen, die andernorts vor 2002 erzeugt worden waren. Sonst: Gefängnis.

Das Gesetz hat mit deutscher Gründlichkeit gewirkt. Leider. Während in den USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Israel, Schweden, China, Korea und vielen anderen Ländern mit Hochdruck an den aufregenden neuen Perspektiven der Stammzellforschung gearbeitet wird, wurden die deutschen Wissenschaftler isoliert. Sie sind auf dem besten Wege, international abgehängt zu werden. Keine andere große und wissenschaftlich bedeutsame Industrienation hat ein so rückschrittliches und fortschrittsfeindliches Gesetz zur regenerativen Medizin.

Aber das könnte sich ändern. Vielleicht, irgendwann. Nachdem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die wichtigste Förderorganisation der Wissenschaft, wegen der katastrophalen Auswirkungen des Gesetzes Alarm geschlagen hat, sind nun auch einige aufmerksame Bundespolitiker bereit, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Sie planen eine Anhörung der Wissenschaft. Das ist ein Anfang. Immerhin geht es darum, ein Desaster abzuwenden.

Die Änderung des Stammzellgesetzes ist wissenschaftlich, medizinisch und ethisch dringend geboten. Denn die Forschung an embryonalen Stammzellen eröffnet Einblicke in die Entstehung von Krankheiten, erleichtert die Entwicklung neuer Medikamente und ist die Grundlage für neuartige Behandlungen bei Leiden wie Diabetes oder Parkinson. Stammzellforschung ist also moralisch legitim. Auch wenn nicht verschwiegen werden darf, dass für die Herstellung der Zellen überzählige frühe Embryonen aus Fortpflanzungskliniken erforderlich sind, die ansonsten vernichtet würden.

Bis die Forschung Früchte trägt, wird noch viel Zeit vergehen. Es wird Rückschläge geben, und es hat sie schon gegeben, wie das Beispiel des betrügerischen koreanischen Klonforschers Hwang zeigt. Umso wichtiger, dass gute Wissenschaftler auf diesem Gebiet forschen – auch bei uns.

Damit Deutschland vom Trittbrettfahrer der internationalen Stammzellforschung wieder zu einem Schwungrad wird, muss das Gesetz tiefgreifend geändert werden. Die Stichtagsregelung muss aufgehoben werden, damit die Wissenschaftler auch hierzulande mit Zellen arbeiten können, die dem Stand der Forschung genügen. Und die Kriminalisierung jener Deutschen muss beendet werden, die im Ausland an embryonalen Stammzellen forschen wollen.

Vielleicht taugt das Thema ja sogar zur Chefsache. Auf kaum einem anderen Gebiet ließe sich für Angela Merkel mit so wenig Aufwand so viel Gutes bewirken.

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