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Meinung: Muslime unter einem Dach …

… wenn es das Dach des Grundgesetzes ist

Na, geht doch! Die Verbände der Muslime in Deutschland haben einen neuen Dachverband gegründet – den Koordinierungsrat für Muslime (KRM). Und schon fordern seine Sprecher eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit anderen Religionen in Deutschland, auch die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

In der Tat ist die Gründung des KRM schon deshalb ein erster richtiger Schritt, weil derlei bislang als Ding der islamischen Unmöglichkeit bezeichnet worden war. Doch reicht dieser „Koordinierungsrat“ noch nicht als Entrebillet für eine prinzipiell erwünschte Integration auch des Islam in das moderne Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgesellschaften aus.

Gewiss, dem Grundgesetz zufolge können „andere“ Religionsgesellschaften den Körperschaftsstatus erlangen, wenn sie nach ihrer Verfassung und der Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Daraus ergibt sich dreierlei.

Erstens: Es muss sich tatsächlich um Religionsgesellschaften handeln. Nicht jeder Zusammenschluss von Angehörigen einer Religion ist schon eine Religionsgesellschaft. Die Funktion des Zusammenschlusses muss es gerade sein, die religiösen Angelegenheiten mit Vollmacht zu regeln und dem Staat gegenüber verbindlich zu vertreten. Deshalb ist zum Beispiel die CDU (nur) eine Partei und nicht etwa eine Kirche. Kann der KRM, können seine vier Unterverbände dies nach innen und außen leisten – sowohl nach islamischem „Kirchen“-Verständnis als auch angesichts der Tatsache, dass sie allenfalls für 15 Prozent der Muslime in Deutschland sprechen?

Zweitens, so das Bundesverfassungsgericht: Religionsgesellschaften müssen zwar keine angestrengte „Staatsloyalität“ zeigen – deshalb durfte es den Zeugen Jehovas auch nicht vorgehalten werden, dass sie ihre Mitglieder aus Glaubensgründen Abstand zum Staat, selbst zu demokratischen Wahlen lehren. Aber die Grenze wäre erreicht, wenn der freiheitliche Ordnungsrahmen durch die „Verwirklichung einer theokratischen Herrschaftsordnung“ abgelöst werden soll. Da sage ich nur: Scharia, Scharia, Scharia. Die muslimischen Religionsgesellschaften können nur dann in unser Religionsrecht inkorporiert werden, wenn sie vorbehaltlos für alle ihre Mitglieder – und nicht nur verbal – auf die Propagierung der Scharia verzichten, also die Trennung von Staat und Kirche zur Grundlage des partnerschaftlichen Geschäfts machen.

Drittens: Alle Religionsgesellschaften müssen, in Satzung wie Gebaren, rechtstreu im Blick auf Verfassung und Gesetz sein, und sie müssen Grundrechte ihrer Mitglieder sowie aller anderen Bürger achten. Auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss prinzipiell gelehrt und praktisch geübt werden. Scheidung durch Verstoßung oder (männliche) Gewalt in der Ehe – all solche Vorkommnisse dürfen nicht nur „verurteilt“, sondern sie müssen durch das Handeln der Religionsgesellschaft selber unterbunden werden. Und: Der Austritt aus einer Religionsgesellschaft darf nicht unterdrückt werden. Eine islamische Körperschaft öffentlichen Rechts müsste sich also verbindlich und wirksam von einer Reihe fataler Fatwas absetzen.

Die Muslime bleiben uns auf Dauer, weshalb auch nicht. Aber der grüne Abgeordnete Volker Beck hat schon recht: Auf die Kriterien unseres freiheitlichen Zusammenlebens kann es „keinen Rabatt“ geben.

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