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Meinung: Nach der Stasi

13 Jahre nach der Wiedervereinigung nehmen die StasiEnthüllungen nach wie vor kein Ende, obwohl sie rein juristisch bedeutungslos geworden sind. Die weitaus meisten Gesetzesbrüche, die informelle Mitarbeiter (IM) der Stasi begangen haben, können nicht mehr bestraft werden.

13 Jahre nach der Wiedervereinigung nehmen die StasiEnthüllungen nach wie vor kein Ende, obwohl sie rein juristisch bedeutungslos geworden sind. Die weitaus meisten Gesetzesbrüche, die informelle Mitarbeiter (IM) der Stasi begangen haben, können nicht mehr bestraft werden. Aber eine Strafe gibt es dennoch. Ohne Rücksicht darauf, worin die Stasi-Sünde eigentlich bestanden hat, ist schon der IM-Stempel in der persönlichen Biografie genug. Der Träger wird von der Gesellschaft als Leprakranker, Verbrecher oder Menschenverächter eingestuft. Es kann aber nicht der Sinn von Gerechtigkeit sein, dass Gesinnungs-Vergehen mit lebenslanger Ausstoßung bestraft werden. Es ist wohl an der Zeit, das Stasi-Archiv für einige Jahre zu schließen.

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