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Meinung: Nachtruhe

„Bloß kein Provinzflughafen“ vom 22. März Die Verantwortlichen für den Flughafen BBI reden neuerdings von „Tagesrandzeiten“.

„Bloß kein Provinzflughafen“ vom 22. März

Die Verantwortlichen für den Flughafen BBI reden neuerdings von „Tagesrandzeiten“. Gemeint sind die Zeiten zwischen 22:00 und 24:00 Uhr, sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr. Gefordert sind in dieser Zeit Flüge im Zwei-Minuten-Takt. Die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist jedoch u.a. im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin eindeutig als Nachtzeit festgelegt.

Es heißt dort unter § 3: „Schutz der Nachtruhe. Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.“

Die falsche und verharmlosende Formulierung „Tagesrandzeiten“ soll doch nur darüber hinwegtäuschen, dass mehreren 100 000 Menschen der Schutz ihrer Nachtruhe genommen werden soll, damit der Flughafen und die Airlines möglichst hohen Profit erwirtschaften.

Die Gesundheit der Menschen in der Region ist den Verantwortlichen offenbar nichts wert!

Peter Abend, Mahlow-Waldblick

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