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Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Gut, aber nicht gut genug

Mit der Entscheidung, dass Abgeordnete nicht nur die Quellen, sondern auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte offenlegen müssen, erlauben die Karlsruher Verfassungsrichter das Betreten von Neuland. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl.

Im Gegensatz etwa zu Skandinavien ist in Deutschland eine offene oder gar öffentliche Debatte über Gehälter eher ungewöhnlich. Mit der Entscheidung, dass Abgeordnete nicht nur die Quellen, sondern auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte offenlegen müssen, erlauben die Karlsruher Verfassungsrichter also das Betreten von Neuland. Das muss man begrüßen. Der Bürger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche geschäftlichen Verbindungen ein Parlamentarier pflegt, dessen Wirken eigentlich nur dem Wohl des Volkes und sonst niemandem dienen sollte. Dass sich Industrieverbände und Unternehmen im übertragenen oder ganz direkten Sinne ihren MdB sonst „kaufen“ könnten, liegt auf der Hand – die Beispiele sind bekannt. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl. Es speist sich weniger aus der Sorge, nun könne eine der typisch deutschen Neiddiskussionen losbrechen. Aber fast zwangsweise wird sich zum Beispiel an die Nennung größerer Anwaltshonorare und deren Zuordnung zu bestimmten Firmen inquisitorisches Fragen anschließen, was der Abgeordnete dafür wohl leisten – oder behindern – musste. Und das endet leicht in einem Spießrutenlaufen.

Gerd Appenzeller

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