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Meinung: Neue Rechtslage

„Schatten der Vergangenheit“ vom 11. Februar Wie Matthias Meisner im Tagesspiegel ganz richtig feststellte, hat der Immunitätsausschuss des Bundestages schon 1998 „eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr.

„Schatten der Vergangenheit“

vom 11. Februar

Wie Matthias Meisner im Tagesspiegel ganz richtig feststellte, hat der Immunitätsausschuss des Bundestages schon 1998 „eine inoffizielle Tätigkeit des

Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit als

erwiesen festgestellt“ (Drucksache 13/10893), was aber folgenlos blieb, weil Gysi die Unterlagen der Aufarbeitungsbehörde mit Unterstützung Hamburger Gerichte als nicht beweiskräftig bezeichnete. Da aber jetzt durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes die Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit als absolut sicheres und glaubwürdiges Beweismittel anerkannt werden, ist eine neue Rechtslage entstanden. Die wenigen für politische Straftaten zugelassenen DDR-Anwälte wie Gregor Gysi waren selbstverständlich absolute Vertrauenspersonen der Stasi, da nur diese Zugang zu geheimen politischen Sachverhalten (Akten), Personen und Orten (U-Haft) haben durften.

Die ehemaligen MfS-Führungsoffiziere des IM „Gregor“ und IM „Notar“, Oberstleutnant Lohr und Oberst Reuter, verweigerten vor Gericht jede Auskunft über den Klarnamen dieser Person und behaupteten, es gäbe keine Person, sondern es würde sich nur um eine Akte mit mehreren Informanten handeln. Auch als die Richter geduldig darauf hinwiesen, dass eine „Akte“ ja keine Belobigungen, Auszeichnungen und Geldgeschenke empfangen oder Gespräche führen könne, erwiderten die ehemaligen Stasioffiziere, dass sie keine weiteren Details preisgeben würden.

In einem Polizeistaat wie der DDR hat man politisch inhaftierte Personen, die nicht „geständnisfreudig“ (MfS-Terminologie) waren, einer „Sonderbehandlung“ unterzogen, was oft sofort zu Aussagen führte. Eine Demokratie wird auch ohne solche Maßnahmen irgendwann zur Aufklärung kommen.

Vielleicht wäre manches einfacher, wenn man im Einigungsvertrag das

Ministerium für Staatssicherheit der DDR zur verbrecherischen Organisation erklärt hätte, wie nach 1945 die Gestapo und andere faschistische Einrichtungen.

Geradezu grotesk wird es allerdings, wenn Funktionäre der Linkspartei eine Untersuchung ihrer Persönlichkeiten als Angriff auf die gesamte Bevölkerung der ehemaligen DDR erklären, hatte doch noch 1991 die damalige PDS eine radikale Aufarbeitung gefordert und in einem Statement festgestellt: „Das Ministerium für Staatssicherheit hat unendliches Leid über die Bevölkerung der DDR gebracht ...“

Bernd Heller, Berlin-Charlottenburg

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