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Neues Wahlrecht: Unerquicklich

Die gute Nachricht: nächstes Jahr kann dank des neuen Wahlrechts gewählt werden. Eine schlechte gibt es aber auch.

Nun bekommen wir also doch noch ein neues Wahlrecht. Es ist nicht die beste Lösung. Immerhin aber ist es ein Kompromiss, der für die Bundestagswahl im kommenden Jahr durchgehen kann. Die SPD dürfte zufrieden sein, sie hat das Modell mit dem Ausgleich von Überhangmandaten – analog zu den Länderwahlrechten – früh propagiert. Die Union hat lange zu taktieren versucht, bis selbst die FDP sich auf die andere Seite schlug. Dass Linke und Grüne Vorschläge machten, die nicht auf einen größeren Bundestag hinauslaufen, sollte man sich merken. Denn was der Bundestag demnächst beschließen wird, ist nur eine Art Notwahlrecht für 2013. Es hätte mehr sein können; die Abschaffung des Stimmensplittings etwa hätte die Zahl der Überhangmandate, die man nun teuer ausgleichen muss, reduziert. Auch das Bundesverfassungsgericht sollte aus der unerquicklichen Geschichte dieser Reform, die ja wesentlich von Karlsruhe angestoßen wurde, etwas lernen. Dass das Wahlrecht nämlich vor allem Sache des Parlaments ist. Die Richter mussten nicht so entscheiden, wie sie es zweimal taten. Verfassungsgerichte in anderen Ländern lassen vom Wahlrecht ganz die Finger.afk

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