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Meinung: Nicht Fisch, nicht Netz

Das Urteil aus dem Justizressort ist vernichtend: So, wie es sich Verkehrsminister Tiefensee mit dem Börsengang der Deutschen Bahn vorgestellt hat, wird es nicht gehen. Rechtlich unvereinbar sind offenbar die beiden Grundvorgaben, die gemacht worden waren: der Bund sollte seine – verfassungsrechtlich vorgeschriebenen – Zugriffsrechte auf das Schienennetz behalten, die Bahn sollte aber das Netz weiter bilanzieren dürfen.

Das Urteil aus dem Justizressort ist vernichtend: So, wie es sich Verkehrsminister Tiefensee mit dem Börsengang der Deutschen Bahn vorgestellt hat, wird es nicht gehen. Rechtlich unvereinbar sind offenbar die beiden Grundvorgaben, die gemacht worden waren: der Bund sollte seine – verfassungsrechtlich vorgeschriebenen – Zugriffsrechte auf das Schienennetz behalten, die Bahn sollte aber das Netz weiter bilanzieren dürfen. Der politische Wille ist das eine, die rechtliche Umsetzung das andere. Jetzt kann Tiefensee seinen Entwurf noch einmal nachbessern. Das grundsätzliche Dilemma wird er aber nicht auflösen können. Der Bund hat sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wem das mit vielen Milliarden an Steuergeldern – und ein paar Milliarden aus Unternehmensgewinnen der Deutschen Bahn – aufgebaute Schienennetz letztlich gehören soll. Bevor die Regierung die Vorbereitungen für eine Privatisierung vorantreibt, muss sie diese Frage klären. Sonst werden die Verfassungsrichter sie am Schluss dazu zwingen. Ein Börsengang im Jahr 2008 ist damit erst recht nicht mehr zu machen. hop

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