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Eine Drohne als Demonstration gegen Überwachung vor dem Neubau des Bundesnachrichtendiensts in Berlin

© dpa

Nicht nur NSA, auch BND: Der deutsche Weltdatensauger

Wer selbst spitzelt, sollte mit Spitzelvorwürfen in Richtung USA vorsichtig sein. Die Auslandsaufklärer vom Bundesnachrichtendienst scannen seit Jahren Milliarden E-Mails auf Suchbegriffe, nicht immer auf dem Boden des Grundgesetzes. Höchste Zeit, dass die Praxis vor Gericht kommt

Der transatlantische Bündnisfrieden ist es nicht allein, dessentwegen sich unsere Regierung bedeckt hält mit Schnüffel-Vorwürfen Richtung USA. Ein Glashaus ist bekanntlich kein Ort für ballistische Experimente, und die internationale Datenverkehrskontrolle ist so ein Glashaus. Eine rechtlich fragile Konstruktion, die niemand mittragen möchte, dem ernsthaft an Grundrechtsschutz gelegen ist. Deutlich wurde dies, als der NSA-Untersuchungsausschuss jetzt drei Topjuristen einlud, um erwartungsgemäß erklärt zu bekommen, dass sich unser Bundesnachrichtendienst (BND) an die Verfassung zu halten habe, wenn er im Ausland nach Gefahren für das Staatswohl forscht.

So einfach, so wahr. Im Lichte der durch Edward Snowden herbeienthüllten Erkenntnis, dass massenhaftes Rastern globaler Kommunikation ein Unding sein soll, sehen die Paragrafen 5 ff. im G-10-Gesetz, das Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses regelt, schon recht komisch aus.

Sie ermächtigen den BND zur sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, kurz SFÜ, nach der Milliarden von E-Mails auf Suchbegriffe gescannt werden. 2011 waren es allein im Bereich Terrorismus anderthalbtausend Stichworte, die zu knapp 330 000 verdächtigen Kommunikationen führten. Im Auslandsdatenverkehr freilich – wobei technisch bedingt auch Inlands-E-Mails erwischt werden können. Selbstverständlich gibt es Beschränkungen, etwa zum Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung – die jedoch im Zuge der Kooperationen mit Auslandsnachrichtendiensten unterlaufen werden können.

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting will die Praxis in dieser Woche vom Bundesverwaltungsgericht rechtlich prüfen lassen. Er argumentiert mit dem Hinweis auf den Vertraulichkeitsschutz, den sein Beruf im Umgang mit Mandanten erfordert, etwas, das den Geheimdiensten hierzulande traditionell eher egal ist. Auch von den Richtern wird man leider wenig erhoffen dürfen. Als erstinstanzlich zuständiges Gericht für alle Klagen gegen den BND schützen sie die Behörde, wo und wie es nur geht. So soll beispielsweise die gerichtliche Durchsetzung eiliger Presseauskünfte neuerdings nur zulässig sein, wenn etwa „manifeste Hinweise auf aktuelle schwere Rechtsbrüche staatlicher Stellen“ vorliegen.

2011 wurden in Sachen Terrorismus nur 136 Kommunikationsvorgänge als „nachrichtendienstlich relevant“ eingestuft. Im Bereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ verblieben von 2,5 Millionen geprüften Vorgängen 56 als „nachrichtendienstlich relevant“. Relevant ist unter Spitzeln allerlei Pipifax. Relevant erscheint vor allem das Missverhältnis zwischen Erfassung und Ertrag. Nun bekommt der BND seinen tollen, teuren Neubau in Berlin. Doch die Regeln, die für ihn in gelten, sind eine Ruine.

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