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Meinung: Nicht ungesetzlich, aber ungehörig

BONUSFLÜGE KEIN FALL FÜRS GERICHT

War die ganze Aufregung umsonst, der spektakuläre Rücktritt von Gregor Gysi, das reuige Sündergesicht von Rezzo Schlauch, der gewaltige Spektakel um die Veröffentlichungen in „Bild“? Die Bonusmeilen-Affäre, befand jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft, habe nach sorgfältiger juristischer Überprüfung keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben. Die Weisung, die die Abgeordneten zur Abgabe ihrer beruflich erflogenen Bonusmeilen an die Reisestelle des Bundestages verpflichtete, sei eine lückenhafte Regelung. Daran freilich hatte auch nie jemand gezweifelt. Offensichtlich drückte selbst den Bundestagspräsidenten von Anfang an das ungute Gefühl, seine Verwaltung sei vielleicht etwas zu wachsweich vorgegangen. Dabei hatte auch die nicht rechtsverbindliche, eigentlich lediglich an den Anstand appellierende Weisung reiche Früchte getragen. Im Jahr 2001 konnte das Parlament so 700000 Euro an Reisekosten sparen. Der Ältestenrat zog inzwischen die Konsequenz und verabschiedete eindeutige Regelungen. Sie machen fadenscheinige Ausreden künftig schwerer. An einem hat der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft sowieso nichts geändert. Hier war ein erkennbarer Missbrauch getrieben worden, der zwar nicht ungesetzlich, aber ungehörig war. apz

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