zum Hauptinhalt

Meinung: Nicht vom Himmel gefallen

Meinungen zum Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit der Beschneidung Dass das Urteil auf Kritik bei den Religionen und in der Politik stößt, ist folgerichtig und notwendig, weil darüber diskutiert werden muss. Das ändert allerdings nichts daran, dass das Urteil richtig ist.

Meinungen zum Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit der Beschneidung

Dass das Urteil auf Kritik bei den Religionen und in der Politik stößt, ist folgerichtig und notwendig, weil darüber diskutiert werden muss. Das ändert allerdings nichts daran, dass das Urteil richtig ist.

Die Vorhautbeschneidung ist eine Körperverletzung, die medizinisch in keiner Weise indiziert ist. Eine religiöse Indikation dafür kennt unser Recht nicht. Sie ist daher auch rechtswidrig und damit strafbar ebenso wie die Klitorisbeschneidung. Die Vorhautbeschneidung wird teilweise – auch bei älteren Kindern – sogar ohne Betäubung und unter unsäglichen hygienischen Bedingungen vorgenommen, die auch noch religiös gerechtfertigt werden. Unser Recht muss allen Menschen in seinem Wirkungsbereich ohne Unterschied und ganz unabhängig z. B. von seiner Religionszugehörigkeit die Achtung seiner Grundrechte gewährleisten. Dazu gehört auch und in besonderem Maße das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht kann und darf nicht, auch nicht teilweise, infrage gestellt werden, ebenso wenig wie das Recht auf Freiheit der Religionsausübung.

Wolfgang Franke, Berlin-Grunewald

Mit Bezug auf das Beschneidungsurteil spricht nach Auskunft Ihrer Zeitung vom 29. Juni das American Jewish Committee von einem „Recht“ jüdischer und moslemischer Eltern „auf religiöse Erziehung ihrer Kinder“. Verzweifelt frage ich mich, welche Rolle die Vorhaut eines Knaben für dessen Erziehung spielen könnte.

Prof. Dr. Georg Geismann,

Berlin-Schöneberg

Es geht doch nicht darum, dass jemand seine Religion nicht mehr ausüben darf. Es steht schließlich jedem Mann frei, sich aus religiösen oder sonstigen Gründen beschneiden zu lassen. Das Urteil soll nur kleine Jungen, die in keiner Weise zur informierten Einwilligung fähig sind, vor einem medizinisch unnötigen und fast unwiderruflichen Eingriff schützen, bis sie selbst entscheiden

können.

Im Übrigen trifft es keineswegs zu, dass eine Beschneidung keine negativen Folgen hat. Vielleicht verklagen Männer deswegen nicht ihre Eltern, aber es gibt durchaus eine stattliche Zahl von beschnittenen Männern, die darüber sehr unglücklich sind und viele Mühen auf sich nehmen (Dehnung der Vorhautreste mit Klebeband etc.), um die Beschneidung, die ihnen ungefragt angetan wurde, wieder rückgängig zu machen

(siehe www. norm.org).

Ein beschnittener Penis ist auch nicht sauberer als ein unbeschnittener, denn Hygiene erreicht man durch Waschen und nicht durch Chirurgie. Ich denke, jeder Mann sollte sich frei entscheiden können – sobald er volljährig ist.

Dr. med. Friederike Günther,

Berlin-Schöneberg

Religionen sind nicht vom Himmel gefallen, es sind von Menschen gemachte Ideologien, deren völlig absurde und irrationale Lehren und deren abartige Rituale und perfide Methoden nur einem Zweck dienen: die Menschen unter ihre Herrschaft zu zwingen – und das funktioniert mit wehrlosen Kindern am besten.

Burghard Essmann, Oldenburg

Es dürfte unstreitig sein, dass für solche Beschneidungen keine Einwilligung der betroffenen Jungen vorliegt, so dass sich die Frage stellt, ob die Eltern eine solche Einwilligung zu einer Körperverletzung abgeben können.

Steht eine zwingende medizinische Behandlung an, können die Eltern das selbstverständlich tun. Können sie es auch dann, wenn keine solche Notwendigkeit besteht, sondern nur einem religiösen Brauch entsprochen werden soll? Sollte man das bejahen wollen, dürften wir der Beschneidung von Mädchen auch nicht mehr widersprechen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht auf dem Spiel, welches wohl kaum den unterschiedlichen religiösen Auffassungen ausgeliefert sein darf.

Genau wie bei der Abtreibung ist hier der Gesetzgeber gefragt, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, in das nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf (Art. 2 II GG). Darüber hinaus ist es auch ein Menschenrecht.

RA Wolfgang Becker,

Berlin-Wilmersdorf

Ich bin entsetzt, wie viele Menschen sich gegen ein religiöses Beschneidungsverbot einsetzen. Allen wieder mal voran: die katholische Kirche. Die sollte sich aufgrund ihrer jüngsten Vergangenheit, was das Vergehen an Kindern angeht, mal lieber ganz still verhalten.

Wenn keine zwingende medizinische Indikation vorliegt, sollte man auf gar keinen Fall eine Beschneidung durchführen. Die Vorhaut hat schließlich rein biologisch gesehen eine Schutzfunktion! Mir wird angst und bange, wenn ich daran denke, was man alles unterm Deckmäntelchen der freien Religionsausübung dann an Unsinn noch so machen darf. Außerdem ist es ein Schlag ins Gesicht derjenigen Frauen, die sich seit Jahren gegen die grausame Verstümmelung von Mädchen im Genitalbereich wehren. Hände weg von den gesunden Körpern der Kinder! Wer, warum auch immer, sich beschneiden lassen möchte, kann das später als Erwachsener ja selbst entscheiden.

Piercings und Tattoos sind bei uns unter 16 Jahren auch mit Einverständniserklärung der Eltern aus Jugendschutzgründen vernünftigerweise verboten und um Beschneidungen zu rechtfertigen, werden religiösen Gründe ins Feld gebracht. Michaela Häusler, Berlin

Welch ein Widersinn steckt in dem Satz: „Gott und seine Gebote stehen für gläubige Menschen im Zweifelsfall über den Regeln, die Menschen aufstellen“. Ja wer, außer den Menschen, hat denn auch diese Gebote aufgestellt? Und deshalb ist alles, ja alles „menschgemacht“ und wenn die Argumente fehlen als „gottgewollt“ verbrämt und als Doktrin manifestiert worden. Woher nehmen sich Religionen bzw. religiöse Eltern das Recht, sich über die körperliche Unversehrtheit der Kinder hinwegzusetzen? Endet die religiöse Selbstbestimmung bereits mit der Geburt? Man mag es kaum glauben, aber erst im Jahr 2000 wurde in Deutschland die Körperstrafe abgeschafft. Da haben wir mit der Beschneidung wohl noch einen langen, langen Weg vor uns. Aber ein Anfang ist gemacht.

Klaus Marckhoff, Berlin-Steglitz

In der Menschheitsgeschichte gibt es doch kaum eine Barbarei, die nicht religiös begründet wurde. Aber Gott sei Dank haben wir seit 1949 ein Grundgesetz, das sogar Kindern das Recht auf körperliche Unversehrtheit zubilligt.

Karl G. Tempel, Berlin-Lichterfelde

Zur Startseite