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Meinung: Nicht wie im Film

„Von A bis Z rechtswidrig: Polizisten und Juristen kritisieren den Einsatz am Neptunbrunnen scharf“ vom 30. Juni Die Abgabe des tödlichen Schusses am Neptunbrunnen war tragisch, hat aber überraschenderweise wohl eine Debatte rund um die Berliner Polizei ausgelöst.

„Von A bis Z rechtswidrig: Polizisten und Juristen kritisieren den Einsatz am Neptunbrunnen scharf“ vom 30. Juni

Die Abgabe des tödlichen Schusses am Neptunbrunnen war tragisch, hat aber überraschenderweise wohl eine Debatte rund um die Berliner Polizei ausgelöst. Endlich kommt auf den Tisch, wie es tatsächlich um die Beamten dieser Behörde steht. Herr Schlusnath beschreibt das in seinem Leserbrief punktgenau. Das möchte im Senat und in der Polizeispitze niemand öffentlich hören. Realitätsverleugnung ist kein Einzelfall in Berlin. Seitdem in der Polizei Berlin seit Jahren der Rotstift regiert, ist der Kampf der Beamten um eine Beförderung gnadenlos. Die Gehaltskürzungen in den unteren und mittleren Dienstgraden können durch eine Beförderung schon lange nicht mehr aufgefangen werden.

Gleichzeitig werden die Anforderungen an Kompetenz und Verfügbarkeit hochgeschraubt. Das zeigt auch der Vorfall am Neptunbrunnen. Eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers scheint es in Berlin speziell für Polizisten nur noch auf dem Papier zu geben. Die Folge ist, dass viele Beamte der Hauptstadtpolizei gelernt haben, den Mund zu halten und Rechte nicht mehr einzufordern. Das kommt dem Innensenator und der Polizeiführung sehr entgegen und nichts ist dran an der Nörgelei von Gewerkschaften und einigen Beamten.

Mein „Wecker“ für den Innensenator wäre ein strikter „Dienst nach Vorschrift“. Der Berliner Senat, allen voran der Regierende Bürgermeister sieht und regiert die Stadt gefühlt durch eine Regenbogenbrille. Berlin erscheint als Illusion, als hippe glitzernde Modestadt mit Sektempfängen, Superflughafen, neuem Stadtschloss, Kunsthalle ... Nur die graue Wirklichkeit mit ihren stinknormalen Bürgern scheint zu stören, auch die Wirklichkeit über den Ist-Zustand der Beamten in der Polizei Berlin.

Ich war seit 1970 Polizist in Berlin. 20 Jahre Schutz- und 20 Jahre Kriminalpolizist. Seit meiner Pensionierung 2010 lebe ich an der Nordsee auf dem Land und fühle mich hier sehr wohl.

Gero Neumann,

Kriminalhauptkommissar i.R.,

St. Michaelisdonn

Im Zusammenhang mit der tödlichen Schusswaffenanwendung in Berlin beim Neptunbrunnen ärgern mich Berichterstattung bzw. Kommentare sehr. Hier fabulieren Menschen, die nicht im Ansatz wissen, wie es ist, in einer solchen Situation zu stecken.

Es ist sehr, sehr schwierig die gesamte Situation von außen zu betrachten. Fakt ist, dass offenkundig keine andere Möglichkeit bestand. Bei Messerangriffen ist schnellstes Handeln gefragt – es ist eben nicht wie im Film.

Gleichwohl zeigt dieser tragische Fall eines sehr deutlich. Der Polizei auch noch das Pfefferspray wegzunehmen, wie es SPD, Grüne und auch meine Partei, die Linke in Berlin, verlangen, ist fachlich falsch und nicht begründbar. De facto ist dieses Pfefferspray die einzige Distanzwaffe. Zu beachten ist, dass der Polizeibeamte innerhalb von einer bis zwei Sekunden entscheiden musste. Er hatte offenkundig keine Zeit, ins Bein zu schießen. Wer etwas anders behauptet, war noch nie in einer solchen Situation.

Jürgen Maresch,

Landtagsabgeordneter,

Erster Polizeihauptkommissar a.D.,

Cottbus

Die tödlichen Schüsse eines Polizeibeamten im Neptunbrunnen waren nach Ansicht des zitierten Polizeirechtsexperten von „A bis Z rechtswidrig“. Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit gipfelt in der Bemerkung, letztlich habe der Beamte die Notwehrsituation selbst herbeigeführt. Kritik an diesem Einsatz war zu erwarten. Sie kann durchaus auch sachlich berechtigt sein.

Die Frage, ob eine Notwehrsituation tatsächlich bestanden hat, oder gar von dem Beamten selbst herbeigeführt wurde, kann zu diesem Zeitpunkt jedoch kein noch so renommierter Polizeirechtler ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts beantworten. Im Übrigen obliegen bei der Frage einer Notwehrhandlung die Ermittlungen ausschließlich der Mordkommission, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Äußerungen Ihres Polizeirechtsexperten sind da nicht gefragt und der Sache auch nicht dienlich.

Klaus Peter Fleck, Berlin-Wilmersdorf

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