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Die NPD will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

© dpa

NPD vor Gericht: Die Partei hat recht

Die NPD wendet sich auf unzulässigem Wege an ein unzuständiges Gericht, damit ein Verfahren endlich Klarheit über ihre Verfassungsmäßigkeit bringt. Ihr Recht wird sie dadurch nicht bekommen, was jedoch nicht ausschließt, dass sie es hat.

Eine PR-Aktion, überflüssig und unzulässig sei der Antrag der NPD, sie auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, heißt es allerorten. Stimmt alles. Die NPD wendet sich auf ungesetzlichem Wege an das unzuständige Gericht und will Aussagen prüfen lassen, die Karlsruhe den Behörden schon vor Jahren gestattet hat: Die NPD ist verfassungswidrig. Ihr Recht wird sie deshalb dort nicht bekommen, was jedoch nicht ausschließt, dass sie es hat. Tatsächlich läuft die Partei mit ihrem Stigma jetzt schon ein paar Jahrzehnte herum; weder ist sie dadurch verschwunden noch ist sie erblüht. Man darf daraus schließen, dass es schlicht nichts bringt, bei Nennung ihres Namens stets die Demokratiegebetsmühle rattern zu lassen. Umgekehrt ist objektiv wahr, dass eine Partei im politischen Wettstreit Nachteil erleidet, wenn ihre Vertreter amtlich, halbamtlich oder auch nur in Politikertalkshowroutine andauernd als Verfassungsfeinde deklariert werden. Schon vergessen? Auch über die Grünen ist mal so geredet worden. Folglich hat die Partei recht, wenn sie ein Verfahren fordert, das endlich Klarheit bringt. Otto Schily würde sagen: Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben.

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