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Meinung: Offen für Interpretation

Von Jost Müller-Neuhof Es sieht so aus, als könnte es in der Debatte um die Stasi-Unterlagen doch noch einen Sieger geben. Tief in der Nacht wollte der Bundestag das geänderte Gesetz verabschieden.

Von Jost Müller-Neuhof

Es sieht so aus, als könnte es in der Debatte um die Stasi-Unterlagen doch noch einen Sieger geben. Tief in der Nacht wollte der Bundestag das geänderte Gesetz verabschieden. Die Akten Prominenter sollen nur herausgegeben werden dürfen, wenn die Informationen nicht unter Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen gesammelt worden waren. Marianne Birthler heißt der Sieger nicht, auch wenn sie das letzte Wort behalten soll. Sie hatte bis zuletzt nicht verstehen wollen, dass Staatsmänner sogar in ihrer Funktion als Staatsmänner eine Sphäre der Vertraulichkeit umgibt, die nicht einmal von ihrer Behörde durchstoßen werden darf. Otto Schily ist ebenfalls nicht der Sieger. Er besteht darauf, der Betroffene selbst müsse entscheiden, ob seine Akten an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Dabei ignoriert er jedoch den Gesetzgeber, der die Akten Prominenter auch ohne Zustimmung zugänglich machen wollte, wenn sie nicht auf Spitzel-Aktionen beruhen. Auch Helmut Kohl hat nicht gewonnen. Denn seine Unterlagen bleiben in der Diskussion. Nein, der Sieger ist ein anderer: Es ist der Schutz der Stasi-Opfer generell und mit ihm die Einsicht, dass es dabei nicht im Geringsten um eine Vorzugsbehandlung der Bespitzelten im Westen geht.

Natürlich trägt der Kompromiss das Hauptmerkmal aller Kompromisse: Er ist offen für Interpretationen. Aber neu ist, dass die illegale Praxis der Informationsgewinnung durch die Stasi eine Rolle spielt. Frühere Vorschläge, die dies nicht respektierten, wären spätestens in Karlsruhe gescheitert. Damit fällt der Entwurf zwar hinter den höchstrichterlich bestätigten strikten Opferschutz des Gesetzes in seiner bisherigen Fassung zurück, übergeht ihn aber nicht. Es liegt jetzt an Marianne Birthler, sorgsam damit umzugehen. Kein Grund zur Beunruhigung: Sollte ihr das nicht gelingen, werden ihr die Gerichte den Weg noch einmal weisen.

Sind die Akten danach offen oder zu? Das war immer die falsche Frage. Die Akten sind offen, solange sich der Bundestag nicht dagegen entscheidet. Es geht hier allein um den Teilbereich prominenter Opfer. Deren Unterlagen sollten tabu bleiben, soweit sie erspitzelt, erspäht, erlauscht wurden. Ein mühsames Kleinklein für die Behörde, auf das sich aber auch ein Helmut Kohl einlassen kann. Und sollte irgendwann dennoch publiziert werden, was irgendein Spitzel der Stasi über die mächtigen Männer von damals erzählt hat, so sollte man auf solche Berichte so viel geben, wie sie wert sind: gar nichts.

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