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Opfer und Täter: Schuld muss bewiesen werden - auch bei Vergewaltigung

Männer sind keine Frauen, aber deshalb nicht automatisch potenzielle Sexualverbrecher. Es gibt kein "gutes" und kein "böses" Geschlecht. Trotzdem wird darüber diskutiert.

Das Kasseler Landgericht hat vor einigen Tagen einen Lehrer freigesprochen, der zuvor fünf Jahre lang als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis gesessen hatte. Weil er ein Geständnis verweigert hatte, war der Mann außerdem zwangsweise einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Das vermeintliche Opfer hatte, wie das Gericht jetzt feststellte, bereits in anderen Fällen Lügengeschichten erfunden, um sich Vorteile zu verschaffen. Nach der angeblichen Tat war die Frau Tennis spielen gegangen, anschließend besuchte sie einen Frauenstammtisch.

Was beweist dieser Fall? Gar nichts. Es gibt auch Vergewaltiger, die zu Unrecht freigesprochen werden. Und es gibt Frauen mit dem denkbar schlechtesten sogenannten „Leumund“, die tatsächlich das Opfer einer Vergewaltigung wurden und denen anschließend niemand glaubt. Andererseits muss ein sexbesessener Supermacho nicht zwangsläufig ein Vergewaltiger sein. Möglich ist alles.

Auf die Wahrheitsfindung kann die Justiz, in einem Rechtsstaat, nicht verzichten, auch wenn sie für das Opfer noch so schmerzhaft ist. Es muss furchtbar sein, nach einer Vergewaltigung auch die Tortur eines Prozesses durchzustehen, in dem ständig der Vorwurf der Lüge im Raum steht. Aber es ist eben auch furchtbar, jahrelang unschuldig im Gefängnis zu sitzen. Und es ist auch schmerzhaft, freigesprochen zu werden und trotzdem für den Rest des Lebens unter Verdacht zu stehen, von der zerstörten Karriere ganz zu schweigen.

Unser Rechtssystem gründet auf dem Prinzip, dass man eher einen Schuldigen laufen lässt, als einen Unschuldigen einzusperren. Warum eigentlich? Unter anderem deshalb, weil auch das härteste Urteil eine Tat nicht ungeschehen machen kann. Bei der Verurteilung eines Unschuldigen aber entsteht neues Unrecht.

Aus diesem Dilemma gibt es keinen Ausweg. Schuld muss bewiesen werden, alles andere wäre das Ende des Rechtsstaats. Ein Sonderrecht für das Delikt „Vergewaltigung“ kann es nicht geben. In der Diskussion über die Fälle Jörg Kachelmann und Dominique Strauss-Kahn hatte man manchmal den Eindruck, als ob einige Kommentatorinnen am liebsten ein Sonderrecht für Männer schaffen würden, in dem die Beweislast zu Ungunsten des Angeklagten umgekehrt wird. Sind Männer etwa nicht sowieso und grundsätzlich Täter? Die ehemalige „taz“-Chefredakteurin Bascha Mika zum Beispiel macht sich in einem Kommentar lustig über die Angst von Männern, als „Sextäter angeschwärzt und gejagt zu werden“. Sie scheint das gut zu finden. Frau Mika würde das Lachen sicher vergehen, wenn man sie unschuldig fünf Jahre lang einsperren und zwangspsychiatrisieren würde. Und sie wäre, zu Recht, empört, wenn irgendwer sich über die Ängste von Vergewaltigungsopfern lustig macht.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, in jeder Hinsicht. Es gibt, man muss diese Binsenwahrheit leider aussprechen, kein „gutes“ und kein „böses“ Geschlecht. Opfer und Täter, Lüge und Wahrheit, Rachsucht und Aggression finden sich bei beiden, Männern und Frauen. Nicht jeder Mann ist ein potenzieller Verbrecher, nicht jede Frau sagt die Wahrheit – muss man darüber tatsächlich diskutieren?

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