zum Hauptinhalt

Patientenverfügung: Frage des Ernstfalls

Neun Millionen Menschen haben schon festgelegt, wie sie behandelt werden wollen, wenn sie eine schwere Krankheit oder ein Unfall ereilt. Über eine Regelung, wie solche Patientenverfügungen auszusehen haben, debattiert der Gesetzgeber seit fünf Jahren.

Es geht um Leben und Tod, und da muss man als Gesetzgeber schon genau hinschauen. Fünf Jahre lang haben das die Politiker beim Thema Patientenverfügung getan. Und nicht nur, dass sie sich auf keinen gemeinsamen Entwurf einigen konnten. Sie entdeckten auch in ihren eigenen Vorschlägen bis zuletzt Ungenauigkeiten und Nachbesserungsbedarf. Doch ist das ein Beleg dafür, dass man es lieber gleich ganz sein lassen sollte mit der von Ärzten, Juristen und Patienten geforderten Klarstellung über die Verbindlichkeit solcher Verfügungen? Neun Millionen Menschen haben bereits festgelegt, wie sie bei Bewusstseinsverlust oder schwerer Krankheit behandelt werden wollen. Dahinter steckt die leider nicht unberechtigte Angst, nicht sterben zu dürfen, wenn es so weit ist, vor dem Tod noch monatelang im Koma vegetieren zu müssen. Wer das nicht möchte, hat das Recht zu wissen, ob sein Wille im Ernstfall gilt. Es geht um Würde in der Debatte über Patientenverfügungen, und um Mündigkeit. Man kann darüber streiten und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Aber man sollte diese Debatte endlich führen und sich nicht mit politischem Taktieren davor zu drücken versuchen. (raw)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false