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Patientenverfügungen: Wo ein Wille ist

Zur Würde des Menschen gehört es, am Ende seines Lebens mit darüber entscheiden zu können, ob er lebensverlängernde Maßnahmen – wie künstliche Beatmung oder Ernährung – akzeptiert oder darauf verzichten will. Doch wenn ein Patient sich nicht mehr äußern kann, etwa weil er durch seine schwere Erkrankung das Bewusstsein verloren hat, ist es nicht einfach, seinen Willen zu ergründen.

Zur Würde des Menschen gehört es, am Ende seines Lebens mit darüber entscheiden zu können, ob er lebensverlängernde Maßnahmen – wie künstliche Beatmung oder Ernährung – akzeptiert oder darauf verzichten will. Doch wenn ein Patient sich nicht mehr äußern kann, etwa weil er durch seine schwere Erkrankung das Bewusstsein verloren hat, ist es nicht einfach, seinen Willen zu ergründen. Eine Situation, in der Ärzte und Angehörige oft überfordert sind. Der Bundestag sollte deshalb nun endlich Rechtssicherheit schaffen für diejenigen, die mit einer Patientenverfügung regeln wollen, wie sie im Ernstfall medizinisch behandelt werden wollen. Der neue Gesetzentwurf, den eine fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe nun vorgelegt hat, enthält viele gute Vorschläge. Vor allem der Ansatz, mehr Beratung anzubieten, ist überzeugend. Viele Menschen haben eine diffuse Angst davor, im Krankenhaus an irgendwelchen Apparaten zu hängen – ohne genau zu wissen, was auf sie zukommt. Wer gut informiert wird, kann auch besser darüber entscheiden, wie er im Falle einer schweren Erkrankung behandelt werden will. Dass dieser Wille dann auch umgesetzt wird, dafür braucht es eine rechtlich abgesicherte Patientenverfügung. ce

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