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Pendlerpauschale: Zurück in die Werkstatt

Die Pendlerpauschale wurde gekürzt, weil der Staat sparen muss. Aber spart er am richtigen Ende?

Diese Sparanstrengung wurde der Öffentlichkeit als Symbol verkauft. Mit dem Kürzen der Pendlerpauschale zu Beginn dieses Jahres verband die große Koalition die packende Botschaft ans Volk: „Seht her, der Staat muss sparen. Unabhängig wie er ist, scheut er sich nicht, die Subventionen für alle zu kürzen.“

Dahinter stand natürlich etwas anderes. Weil die Koalitionäre sich nicht trauten, die gewaltigen Subventionsposten Soziales, Energie- und Landwirtschaft anzufassen, hielten sie sich an die Pendler. Wer zur Arbeit fährt, darf seitdem die Kosten nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich anrechnen lassen.

Nahpendler gehen ganz leer aus. Dumm nur, dass Finanzminister Peer Steinbrück geflissentlich und gegen alle Warnungen übersah, dass ausgerechnet die Pendlerpauschale keine Subvention ist, die der Staat nach Belieben hoch- und herunterfahren darf. Im deutschen Steuerrecht können generell die Kosten steuermindernd geltend gemacht werden, die zur Erzielung des Einkommens nötig sind. Darauf hat jetzt der Bundesfinanzhof hingewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Pendlerpauschale noch beschäftigen. Vermutlich ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Einschränkung ganz gekippt wird. Peer Steinbrück muss sich wohl an die echten Subventionen wagen. uwe

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