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Die ehemalige französische Justizministerin Rachida Dati beim Parteitag der konservativen UMP.

© Reuters

Porträt: „Er hat sogar Babywäsche gekauft“

Pikante Einblicke in das Privatleben der politischen Klasse Frankreichs: Die ehemalige Justizministerin Rachida Dati verklagt einen Ex-Geliebten auf Vaterschaft. Der sagt, er sei nicht ihr einziger Liebhaber gewesen.

Es war das am besten gehütete Geheimnis der Republik, gleich nach dem Code für Frankreichs Atomwaffen. Niemand sollte erfahren, wer der Vater sei, hatte Rachida Dati geschworen, als sie am 2. Januar 2009 ihre Tochter Zohra zur Welt brachte. Nun ist es heraus, zumindest, wenn man der Mutter folgt. Dati, aus dem Einwanderermilieu zum Integrationsvorbild aufgestiegen, war Justizministerin im Kabinett von Nicolas Sarkozy. Nun hat sie eine Vaterschaftsklage gegen Dominique Desseigne eingereicht. Am Dienstag soll ein Gericht in Versailles entscheiden, ob der 68-jährige, steinreiche Chef der Unternehmensgruppe Lucien Barrière, die mit Luxushotels, Restaurants und Spielkasinos über eine Milliarde Euro umsetzt, als Vater der kleinen Zohra infrage kommt.

Die Affäre wirft ein Licht auf eine sonst diskret übergangene Seite der politischen Klasse Frankreichs. Dati und Desseigne hatten sich Ende 2007 bei einem Dîner bei Freunden kennengelernt. Kurz darauf verbrachten sie einen gemeinsamen Urlaub auf Mauritius. Was darauf folgte, darüber gehen die Versionen auseinander. Desseigne erklärt, sich von seiner attraktiven Eroberung schon im Februar 2008 wieder getrennt zu haben, weil er als verwitweter Vater zweier erwachsener Kinder aus erster Ehe von ihrem „drängenden“ Kinderwunsch nichts wissen wollte. Laut Dati war die Liaison erst im Sommer 2008 zu Ende.

Zwischen den beiden Zeitpunkten liegt das Zeugungsdatum der 2009 geborenen Zohra. Desseigne behauptet, die Beziehung sei „nicht exklusiv“ gewesen. Ihr Bett hätte „la dame“, wie er seine Exgeliebte jetzt nennt, auch mit anderen geteilt. Über seinen Anwalt hat er acht Namen von prominenten mutmaßlichen Liebhabern publik gemacht. Dati widerspricht. Als Beweis gegen Desseigne führt sie unter anderem an, dass er auf ihre Schwangerschaft „positiv“ reagiert, ihr eine Wohnung gemietet und mit ihrem Gynäkologen Kontakt gehalten habe. „Er hat sogar Babywäsche gekauft.“

Ob das für das Gericht ausreicht, ist fraglich. Zu einem Vaterschaftstest, der allein Klarheit schaffen könnte, ist Desseigne nicht verpflichtet. So wird sich Monsieur wohl aus der Affäre ziehen können. Und „die Dame“ wird mit der Erkenntnis leben müssen, dass politische Erfolge – sie ist heute Bürgermeisterin des siebten Pariser Arrondissements und Europaabgeordnete – nicht zwingend auch gesellschaftliche Anerkennung bedeuten.

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