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Porträt Marc Jan Eumann: „Ich habe nicht getäuscht“

Der Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann wehrt sich gegen den Vorwurf des Selbstplagiats. Er habe bei der Erlangung seines Doktortitels nicht getäuscht, sagt Eumann.

Für einen Medienstaatssekretär ist Marc Jan Eumann erstaunlich schweigsam in diesen Tagen. Sobald man ihn auf die eigenen Probleme anspricht, wird er einsilbig und verweist darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele, das er nicht durch öffentliche Sätze belasten wolle. Der nordrhein-westfälische Landespolitiker steht unter Druck, nachdem die Technische Universität Dortmund Ende vergangener Woche angekündigt hatte, gegen Eumann ein Verfahren zur Aberkennung seines Doktortitels anzustrengen.

Es geht um die Frage, ob der 47 Jahre alte Sozialdemokrat bei seiner 2011 abgeschlossenen Promotion sauber gearbeitet hat. Eumann hatte – zum Erstaunen vieler in der NRW-Landespolitik – offenbar nebenberuflich eine Doktorarbeit an der Dortmunder kulturwissenschaftlichen Fakultät geschrieben und anschließend den begehrten Titel bekommen. In einer Rezension wurde später offen thematisiert, dass sich das neue Werk zu den Anfängen des Deutschen Presse-Dienstes in Teilen an Eumanns Magisterarbeit aus dem Jahre 1991 anlehne und ihr unter anderem deshalb der wissenschaftliche Tiefgang fehle, sie im übrigen eine Art Selbstplagiat darstelle.

Als Eumanns Doktorvater, der inzwischen emeritierte Professor Horst Pöttker, davon hörte, zeigte er sich öffentlich empört und ließ ein Verfahren gegen seinen prominenten Doktoranden einleiten. „Ich wusste das nicht“, wird Pöttker zitiert. Das Rektorat der Technischen Universität kommt nun zu dem Schluss, es liege „erhebliches wissenschaftliches Fehlverhalten“ vor; der Fakultät wird vorgeschlagen, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.

„Ich habe nicht getäuscht“, hält Eumann dagegen und gibt sich intern kämpferisch. In der Tat scheint fraglich, ob Pöttker wirklich nichts von der Magisterarbeit gewusst hat, die zum Beispiel im Vorwort der veröffentlichen Dissertation erwähnt ist. Das Vorwort hat Pöttker nachweislich gelesen, der Dortmunder Zweitgutachter der Universität wusste ebenfalls, dass Eumann schon eine Magisterarbeit zu dem Thema geschrieben hatte. Bei dieser Ausgangslage ist unklar, wie das Aberkennungsverfahren ausgehen wird, zumal zwei Drittel der Arbeit auch nach der aktuellen Überprüfung beider Texte offensichtlich neu sind. Wenn Eumann angesichts dieser Umstände dennoch den Doktortitel verlieren sollte, könnte jedenfalls auch die TU Dortmund noch ein Problem bekommen. Jürgen Zurheide

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