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PORTRÄT MONIKA HARMS: "Ich bin ich"

Generalbundesanwalt ist kein leichter Job. Diese Erfahrung muss Monika Harms, seit eineinhalb Jahren erste Frau in diesem Amt, gerade machen.

Einerseits hat die Politik hohe Erwartungen, was der höchste Ermittler des Bundes tun soll. Andererseits haben die Gerichte oft ganz andere Auffassungen davon, was der Staatsanwalt des Bundes tun darf. Dreimal hintereinander musste die Bundesanwaltschaft Niederlagen einstecken. Nicht gut für das Image der Chefin, die bis zu ihrer Ernennung selbst Bundesrichterin war.

Die Generalbundesanwältin beantragte heimliche Online-Durchsuchungen der Computer von Terrorverdächtigen, aber der Bundesgerichtshof lehnte mangels Gesetz den Antrag ab. Die Generalbundesanwältin ging mit Großrazzien gegen G8-Gegner vor, weil sie eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Das war rechtswidrig, denn die militanten G8-Gruppen seien zwar schwerer Straftaten verdächtig, aber keine Terrororganisation. Folglich war die Generalbundesanwältin gar nicht zuständig, entschied der BGH.

In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass die „Generalin“ ziemlich viele Fehler macht. Dabei wollte sie vielleicht nur die Fehler ihres Vorgängers Kay Nehm vermeiden. Der war ein penibler Jurist, was nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Berliner Politiker in Rage brachte. Weil er juristisch aussichtslose Verfahren nicht führte, versuchte man ihn als Zauderer zu diffamieren. Letztlich blieb er bis zu seiner Pensionierung im Amt, aber das Verhältnis zwischen ihm und der rot-grünen Regierung galt als zerrüttet.

„Ich bin ich“, sagte die Neue nach Ihrer Ernennung. Harms, inzwischen 61 Jahre alt, galt nie als zögerlich, sondern als mutig. Obwohl der Terror-Paragraf 129a inzwischen eingeschränkt wurde und nur bei schweren Angriffen auf staatliche Strukturen von einer Terrororganisation auszugehen ist, verfolgte sie die militanten G 8-Gegner, als sei nichts passiert. Das mag bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Sympathie gefunden haben, in der Öffentlichkeit wirkt das Vorgehen unverhältnismäßig.

Harms bestreitet „Niederlagen“. Das sei ein völlig falscher Begriff, sagte sie im Dezember. Bisher sei unklar gewesen, wie der neue Terrorparagraf auszulegen sei. Die Bundesanwaltschaft habe durch ihr Handeln nun eine Klärung durch den Bundesgerichtshof herbeigeführt. Das klingt nach akademischem Seminar. Ursula Knapp

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