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© Eva Z. Genthe / VISUM

PORTRÄT THOMAS MEYER-FALK STREITBARER HÄFTLING: „Das gibt mir Struktur und Bestätigung“

Die Grillparty von Trinwillershagen war ein teurer Spaß. Angela Merkel hatte den Staatsgast George W. Bush 2006 zum Wildschweinessen in ihren Wahlkreis geladen.

Das fröhliche Barbecue kostete laut Landesregierung knapp 8,7 Millionen Euro, davon 5,7 Millionen für den Einsatz der Polizisten aus anderen Bundesländern – eine Summe, die viele Außenstehende recht knapp geschätzt fanden.

Einer dieser Außenstehenden war Thomas Meyer-Falk, der als Häftling in Bruchsal viel Zeit hatte und ein Thema suchte, nachdem sich seine Klagen gegen die Haftanstalt – wohl einige hundert – totgelaufen hatten. Er nahm also das Informationsfreiheitsgesetz und drängte auf Einsicht in die Rechnungen, die die anderen Länder den Kollegen in Mecklenburg gestellt hatten, wohl in der stillen Hoffnung, belegen zu können, dass die Verpflegung eines Polizeihunds teurer komme als die eines Häftlings. Daraus wird nichts: Gestern hat ihm das Schweriner Verwaltungsgericht nur sehr eingeschränkt Recht gegeben. Das Innenministerium muss ihm die Rechnungen zwar vorlegen, darf sie aber bis auf die Endsummen weitgehend schwärzen.

Dabei hatte Meyer-Falk, ein heute 39-jähriger Lehrersohn, der sich als linken Skinhead sieht, sogar den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten auf seiner Seite. Es ist kein Geheimnis, dass viele Behörden die Informationsfreiheitsgesetze der Länder nach Kräften auszuhebeln versuchen und ohne höchstrichterliches Urteil praktisch nichts herausgeben.

Allerdings bringen nur wenige Kläger die Energie von Meyer-Falk auf. Er hat ein Problem mit dem Staat, seit er wegen eines Bankraubs mit Geiselnahme 1996 zu knapp 17 Jahren Haft plus anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde; dass er das Geld angeblich zur Unterstützung illegaler linksradikaler Projekte einsacken wollte, half nichts, und dass er bis heute keine Spur von Reue zeigte, machte seine Lage schlimmer.

Immerhin gelang es ihm, die linksanarchistische Szene auf seine Seite zu ziehen und sich zum „politischen Gefangenen“ zu stilisieren. Den Kampf mit den Behörden nimmt er inzwischen als Zeitvertreib: „Das gibt mir Struktur und ein Stück weit auch Selbstbestätigung“, sagte er der „taz“. Gut möglich, dass das Barbecue von Trinwillershagen noch die Obergerichte beschäftigt: Schon die erste Instanz durfte Meyer-Falk mit staatlicher Prozesskostenbeihilfe bemühen. Bernd Matthies

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