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PORTRÄT UDO DI FABIO BUNDESVERFASSUNGSRICHTER:: „Das Urteil trifft den Grundton der Verfassung“

Würden Berliner Eltern und Lehrer sowie Bildungssenator Jürgen Zöllner und seine Beamten zum Publikum des Juristentags zählen, Udo Di Fabio hätte die Diskussion über Islam und staatliche Neutralität weniger konziliant leiten können, als er es jetzt in Berlin getan hat. Der amtierende Bundesverfassungsrichter hatte das Berliner Urteil gelobt, das einem muslimischen Schüler das Recht auf Pausengebete gab.

Würden Berliner Eltern und Lehrer sowie Bildungssenator Jürgen Zöllner und seine Beamten zum Publikum des Juristentags zählen, Udo Di Fabio hätte die Diskussion über Islam und staatliche Neutralität weniger konziliant leiten können, als er es jetzt in Berlin getan hat. Der amtierende Bundesverfassungsrichter hatte das Berliner Urteil gelobt, das einem muslimischen Schüler das Recht auf Pausengebete gab. Es treffe „den Grundton der Verfassung“, meint er, ist also freiheitlich und glaubensgewogen. Freilich gibt es nun ein zweites Urteil, das dem ersten widerspricht; vielleicht missfällt es einem Bundesverfassungsrichter, dafür neben vielen Berlinern dem Bundesinnenminister nicht. Religionsfreiheit muss da zurücktreten, findet Thomas de Maizière.

Zwei Juristen, zwei Meinungen, mindestens. Die Zunft ist begabt, auf Anfrage pro Person noch mehr davon bereitzustellen. Am Ende jedoch entscheiden oft nicht Minister, sondern Richter, und das sind wie Di Fabio, jedenfalls in Karlsruhe, meist Professoren, Staatsrechtslehrer. Da steht Muslimfreund Di Fabio keineswegs alleine. Das Grundgesetz ist kein laizistisches Konzept, es lässt Religion öffentlich stattfinden, auch in Schulen. Die Wurzeln dafür liegen in der deutschen Romantik, der Lyriker und Jurist Joseph von Eichendorff meinte bereits, eine Verfassung könne nicht sich selbst garantieren, sondern lebe durch Werte der Gemeinschaft. Und bei Werten spielen, man mag es oder nicht, auch Religionen ihre Rolle.

Solcherlei Gedanken zu „vorkonstitutionellen“ Bedingungen pflegen viele Staatsrechtler – gerade die vielen christlichen unter ihnen, zumal Juristen, die entgegen einem Vorurteil in der Lage sind, über Paragrafen hinauszudenken. Bisweilen verlieren sie sich in Metaphysik und Verfassungsspiritismus, doch Di Fabio gehört nicht dazu. Der doppelpromovierte Katholik aus dem Rheinland bringt das Wissenschaftsbesteck eines Soziologen mit, weshalb er weiß, dass andere Kulturen unser aufgeklärtes Verfassungsleben auch bloß als Kultur betrachten. Geschuldet ist in Sachen Integration also nicht Toleranz, sondern echter Respekt.

Da ist er sich übrigens einig mit de Maizière, der das, klug wie er ist, derzeit nicht so laut sagen will. Übrigens hat de Maizière auch nichts dagegen, wenn in Schulen gebetet wird, solange alles friedlich bleibt. Auch das will er nicht zu laut sagen. Am Ende aber sind Juristen öfter einer Meinung, als man denkt. Jost Müller-Neuhof

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