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POSITIONEN: Die Bundeswehr braucht keine Sondergerichte

Das Töten im Krieg sollte normalen Maßstäben unterworfen bleiben.

Der Krieg ist nicht mehr das, was er mal war: ein vom zivilen Leben abgespaltener barbarischer Ausnahmezustand. Es gehört zu den Fortschritten in der „Erziehung des Menschengeschlechts“ (Lessing), dass das Kriegsgeschehen mehr und mehr den Maßstäben unterliegt, nach denen normalerweise beurteilt wird, was psychisch zumutbar und rechtlich zulässig ist. Das Tötungstabu ist im Begriff, sich auf diese Geschehen zu erstrecken.

Aber der Fortschritt geht noch immer mit Rückschritten einher. Noch erlaubt die Struktur der Weltgesellschaft nicht, dass der Krieg abgeschafft würde; noch befinden sich die Völker im Naturzustand, in dem sie ihre Auseinandersetzungen letzten Endes gewaltsam zur Entscheidung bringen. Das Tötungstabu muss deshalb immer noch zurückgedrängt werden. Doch das ist immerhin erreicht: Die Menschheit fängt an, sich für das Töten im Krieg zu schämen. „Casualty shyness“, sagt man in Amerika dazu. Eine „postheroische Haltung“ breitet sich aus, so kennzeichnet Herfried Münkler die Entwicklung.

In der vorigen Woche gab es zwei Meldungen, von denen die eine einen Fortschritt und die andere einen Rückschritt in dieser Entwicklung kennzeichnete. Die erste Meldung – dass ein Militärpsychiater, der jahrelang traumatisierte Soldaten behandelt hat, selber durchgedreht ist und 13 Soldaten erschossen hat – hat der Öffentlichkeit den untrennbaren Zusammenhang zwischen „Krieg und Trauma“ vor Augen geführt. Dieser Zusammenhang wurde in der Geschichte bis vor kurzem erfolgreich verdrängt; dem Krieg wurde im Gegenteil die Wirkung der Charakterveredelung zugesprochen und die Soldaten mussten mit ihren psychischen Deformationen alleine fertig werden.

Ich kann mich nicht erinnern, das Wort Traumatisierung nach dem Zweiten Weltkrieg gehört zu haben. Wir Kinder erlebten wohl, dass unsere Väter nachts in Albträumen aufschreckten, in denen sie offenbar von Kriegserinnerungen überwältigt wurden; es wurde aber über die seelischen Schäden, mit denen diese Männer nach Hause gekommen waren, niemals gesprochen. Wie eng der Krieg tatsächlich mit dem Wahnsinn verbunden ist, der auch die Ärzte erfasst – darauf hat die Meldung aus Texas jetzt krass hingewiesen. „Die Maschinengewehre hinter der Front“ nannte Freud 1920 die Militärpsychiater. (Ein neueres Buch über diesen Berufsstand trägt diesen Titel).

Die zweite Meldung kennzeichnete einen Rückschritt in dem Prozess, der das Töten im Krieg endlich normalen Maßstäben unterwirft. Die Bundesregierung will für die Beurteilung dieses speziellen Tötens eine besondere Gerichtsbarkeit schaffen. Die Justiz, hieß es, sei für die Straftaten im Krieg „schlecht aufgestellt“. Das geplante Gericht wird „Zentralgericht“ genannt - womit die Begriffe „Sondergericht“, „Militärgericht“, „Kriegsgericht“, in denen die demokratische Problematik eines Ausnahmegerichts deutlich würde, vermieden werden.

Ich möchte über diesen Plan nicht urteilen. Solange der Krieg nicht abgeschafft werden konnte, muss seiner grausamen Besonderheit Rechnung getragen werden. Aber die demokratische Problematik darf nicht übersehen werden. „Im Übrigen ist die Militärjustiz in allen Fällen von Übel: nicht nur, weil sie vom Militär kommt, sondern weil sie sich als Justiz gibt, was sie niemals sein kann“, sagte Tucholsky, der ja seiner Zeit – und auch noch unserer Zeit – insofern voraus war, als er es sich schon erlaubte, Soldaten als Mörder anzusehen. Im Grundgesetz, dessen Artikel 96 die Einrichtung einer speziellen Militärgerichtsbarkeit gestattet, wurde versucht, diese „außerordentliche“ Gerichtsbarkeit so „ordentlich“ wie möglich zu halten: Sie darf nicht dem Verteidigungsminister, sondern muss dem Justizminister unterstellt sein, und ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Normalisierung der Auffassung vom Töten im Krieg einen Rückschritt erleidet, wenn seine Beurteilung der ordentlichen Gerichtsbarkeit entzogen wird. Trösten wir uns damit, dass es sich um die Angleichung an das international Übliche handelt – was deshalb ein Trost ist, weil die Ausdehnung des Tötungstabus auf das Töten von Feinden ein Fortschritt ist, den die Menschheit gemeinsam vollbringen muss.

Die Autorin ist Juristin und lehrt an der Universität Potsdam.

Sibylle Tönnies

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