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POSITIONEN: Kampf im Eis

Der Streit um die Ressourcen am Nordpol ist politisch hochbrisant.

Der Nordpol ist ein geografischer Punkt, er gehört niemandem. Die zwei bis vier Meter dicke Packeisdecke über dem Pol schwimmt, sie wird von der Meeresströmung im Nordpolarmeer ständig bewegt. Unter dem Eis fahren U-Boote, es wird dort also Schifffahrt betrieben.

Was also beabsichtigten die Russen Anfang August 2007 mit dem mit großem, teilweise etwas dubiosem Aufwand der Weltpresse vermittelten Aufpflanzen ihrer Flagge - zudem aus Titan, um vor der Welt eine gewisse Nachhaltigkeit zu demonstrieren – auf dem Meeresgrund in 4300 Meter Tiefe am Nordpol? Die zugehörige Titankapsel enthält offenbar keine Forschungsinstrumente wie Meeresforscher sie zur Messung der Temperaturschwankungen, der Strömung, des Salzgehalts oder anderer wissenschaftlicher Daten verwenden. Mit dem Aufpflanzen ihrer Flagge, dem Symbol ihres Staates, nahmen Entdecker im 15. und 16. Jahrhundert unbekannte Inseln für ihre Krone in Besitz. Im Lichte des modernen Völkerrechts wirkt ein solcher unzeitgemäßer Akt indes bestenfalls skurril. Die hohen Kosten der aufwendigen Polarexpedition müsste jeder Rechnungshof rügen – hätte die Expedition mit der Entnahme von Bodenproben nicht ein bestimmtes geopolitisches Ziel verfolgt.

Dieses Ziel besteht in der Sicherung von Ansprüchen Russlands über einen Festlandsockel, der sich vom sibirischen Festland und den vorgelagerten Inseln sektoral bis zum Nordpol erstrecken soll. Der Festlandsockel gehört nicht zum Staatsgebiet des Küstenstaates, dieser hat aber souveräne Rechte über dessen natürliche Ressourcen. Da sich sein Festlandsockel im Nordpolarmeer über eine Breite von mehr als 200 Seemeilen (370,8 km) erstrecken würde, gemessen von der Basislinie am Ufer aus, muss Russland nach dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 Angaben über seine Außengrenze der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels unterbreiten. Diese von den Vertragsstaaten des Übereinkommens gewählte Kommission aus 21 Experten der marinen Geowissenschaften und der Hydrologie kann zu dem Vorschlag Empfehlungen abgeben. Eine auf der Grundlage dieser Empfehlungen festgelegte Außengrenze des Festlandsockels soll „endgültig und verbindlich“ sein.

Der 2001 von Russland der Festlandsockelkommission unterbreitete Vorschlag sieht im Nordpolarmeer einen dreieckigen Festlandsockel vor, dessen Spitze im Nordpol enden würde. Russland beruft sich dabei insbesondere auf drei etwa parallel verlaufende unterseeische Bergrücken, deren mittlerer, das etwa 60 bis 200 km breite und 3300 bis 3700 m hohe Lomonosov Ridge vom sibirischen Festlandsockel sich östlich am Nordpol vorbei über 1800 km bis Grönland und den kanadischen Elllesmere Inseln erstreckt. Zwischen diesen Bergrücken liegen Tiefseeebenen, die geologisch offensichtlich nicht zum Festlandsockel gehören. Auf solchen Bergrücken darf die äußere Grenze des Festlandsockels nicht weiter als 350 Seemeilen (648,9 km) von der Basislinie sein.

Die Festlandsockelkommission ist den russischen Vorstellungen von einem solchen sektoralen Festlandsockel in ihren Beratungen bisher nicht gefolgt und es dürften auch Zweifel bestehen, ob sie dies zukünftig tun wird. Auch wenn dieses Gebirge ein Ausläufer des sibirischen Festlandsockels wäre, würde damit nicht sogleich der gesamte beanspruchte Sektor zum russischen Festlandsockel werden. Außerdem würde ein solcher russischer Festlandsockel möglicherweise auf entsprechende sektorale Festlandsockelansprüche anderer Anlieger des Nordpolarmeeres treffen. Dänemark (für Grönland) und Kanada sind schon aktiv geworden. Die Festlandsockelkommission wäre aber für eine solche Abgrenzung zwischen benachbarten Staaten nicht zuständig.

Mit dem Klimawandel rückt die Erschließung der natürlichen Ressourcen des Festlandsockels unter dem Nordpolarmeer näher, man erwartet reiche Vorkommen an Öl und insbesondere Gas. Russland hat mit einer kleinen Flagge einen ersten Stein gesetzt, das Spiel ist eröffnet. Es ist ein Spiel, das nicht allein von Naturwissenschaftlern gestaltet werden kann.

Der Autor ist Professor am Institut für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg.

Rainer Lagoni

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